Neuer Streit um Kopier-Abgaben auf PCs

Der Branchenverband Bitkom hat ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Urheberrecht begrüßt. Nach Bitkom-Angaben hat der BGH pauschale Urheberrechtsabgaben auf PCs für unrechtmäßig erklärt. Die VG Wort kündigte dagegen eine Verfassungsbeschwerde an.

Die Karlsruher Richter urteilten in einem Prozess der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) gegen den Hersteller Fujitsu Siemens Computers (FSC). Die VG Wort, die unter anderem Abgaben auf Kopierer und Scanner erhebt, wollte auch PCs mit Abgaben belegen.

“Diesem zweifelhaften Versuch, Verbrauchern in die Tasche zu greifen, hat das höchste zuständige Gericht eine klare Absage erteilt”, sagte August-Wilhelm Scheer, Präsident des Bitkom. Im Dezember 2007 hatte der BGH bereits entschieden, dass Pauschalabgaben auf Drucker unrechtmäßig sind.

Die VG Wort hatte pro verkauften PC 30 Euro Abgaben gefordert. Sie führte für den Zeitraum ab 2001 ein Musterverfahren gegen FSC, dem sich zahlreiche Hersteller anschlossen. Die Unternehmen lehnten die Forderung der VG Wort ab. “Die allermeisten Anwender nutzen PCs überwiegend zu anderen Zwecken als zum Kopieren – etwa, um Dokumente zu erstellen oder Fotos zu bearbeiten”, so Scheer.

Laut einer Studie der TNS Infratest Rechtsforschung im Auftrag des Bitkom beziehen sich nur acht Prozent der privaten Kopiervorgänge mit Hilfe von PCs auf urheberrechtlich geschützte Inhalte. Die meisten privaten Kopiervorgänge davon werden von einigen Gerichten als nicht abgabenpflichtig bewertet. Berücksichtige man dies, sei bei PCs nicht einmal jeder hundertste Kopiervorgang abgabenrelevant, hieß es vom Bitkom.

“Mit diesem Urteil sind massive Wettbewerbsverzerrungen für den deutschen Markt abgewendet worden”, sagte Bernd Bischoff, CEO von FSC. PC-Käufer dürften nicht für Leistungen zur Kasse gebeten werden, die sie nicht in Anspruch nehmen.

In Deutschland werden nach Angaben der internationalen Hightech-Statistik EITO dieses Jahr voraussichtlich 11,8 Millionen PCs verkauft (Desktop-PCs und Notebooks).

Das BGH-Urteil, wonach für PCs bis Ende 2007 keine Urheberrechtsvergütungen an die VG Wort zu leisten seien, führe zu einer Ungleichbehandlung von Urhebern und habe keine Relevanz für gegenwärtig zu leistende Urheberrechtsvergütungen, hieß es dagegen von der VG Wort.