Ebay untersagt Elfenbein-Handel

Das Online-Auktionshaus Ebay stoppt den Verkauf und Handel von Elfenbein über seine Webseite. Ab 2009 ist das Anbieten von entsprechenden Artikeln auf der Online-Plattform weltweit verboten.

Mit diesem Schritt wolle das Unternehmen zum Schutz der afrikanischen und asiatischen Elefanten beitragen, heißt es seitens Ebay. Das Verbot kommt allerdings nicht ganz aus heiterem Himmel. Wie BBC Online berichtet, soll in Kürze ein Bericht des International Fund for Animal Welfare (IFAW) erscheinen, in dem das Online-Autkionshaus in der Kritik steht. Laut der Organisation seien mehr als 4000 Produkte aus Elfenbein auf der Auktionsseite gelistet.

“Wir haben im Laufe der Jahre bereits vielfach mit Behörden und Organisationen – darunter auch der IFAW – in Hinblick auf unseren Umgang mit Elfenbein zusammengearbeitet”, schreibt Richard Brewer-Hay im offiziellen Ebay-Blog. Die Plattform habe den Handel mit Elfenbein bereits in der Vergangenheit eingeschränkt und laut den weltweit herrschenden Gesetzen auf internationaler Ebene untersagt. “Wir haben unsere Richtlinien zu diesem Thema immer wieder diskutiert”, so Brewer-Hay weiter. Nun habe sich Ebay aufgrund des komplexen globalen Elfenbein-Handels und der Charakteristik der Plattform dazu entschlossen, den Verkauf ganz zu verbieten.

Die meisten Elfenbein-Produkte wurden bislang über die US-Seite abgesetzt. Laut IFAW wurde zum Beispiel ein Paar Stoßzähne für den Preis von rund 21.000 Dollar verkauft. Mit dem Verbot soll laut Ebay nun auch ein Signal an andere gegeben werden, den Elfenbein-Handel einzudämmen und die bedrohten Elefanten zu schützen. Jährlich werden geschätzte 20.000 Tiere illegal getötet, nur um an die begehrten Stoßzähne zu kommen, die letztlich auf dem Schwarzmarkt landen.

Weiterhin erlaubt ist bei Ebay der Verkauf antiker Gegenstände, die nur einen kleinen Anteil Elfenbein enthalten. “Stücke, die zum großen Teil daraus bestehen, wie etwa alte Schachbretter oder Elfenbein-Schmuck, dürfen nicht gehandelt werden – egal wie alt sie sind”, so die Information des Unternehmens. Darüber hinaus untersage Ebay jeglichen Handel, der gegen gesetzliche Vorschriften verstoße. “Zu den Verkaufsangeboten, die nicht gehandelt werden dürfen, gehören unter anderem jugendgefährdende, volksverhetzende und gewaltverherrlichende Artikel. In einigen Bereichen gehen die Ebay-Richtlinien über die gesetzlichen Vorschriften hinaus”, erklärt eine Sprecherin. So sei zum Beispiel der Handel mit lebenden Tieren generell verboten, obwohl er gesetzlich zulässig wäre.