Hightech-Update: Neu im Jahr 2009

Im neuen Jahr werden mehr Kommunikationsdaten der Bürger gespeichert. Die Bekanntmachungen für das Handelsregister wandern vollständig ins Netz. silicon.de gibt einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen in den Bereichen IT- und Telekommunikation.

Pflichten zur Datenspeicherung erweitert: Ab 1. Januar 2009 werden zusätzliche Kommunikationsdaten von Bürgern und Unternehmen für sechs Monate gespeichert. Dazu zählen die E-Mail-Adressen von Absender und Empfänger beim Versand von E-Mails sowie die IP-Adressen bei der Internutzung. Zudem werden Rufnummern sowie Beginn und Ende von Gesprächen per Internettelefonie erfasst.

Seit 2008 werden bereits die Verbindungsdaten von Telefongesprächen im Festnetz und im Mobilfunk aufgezeichnet. Gespeichert wird nicht der Inhalt von E-Mails oder Telefonaten, sondern wann und von wem gemailt oder telefoniert wurde. Die Speicherpflicht betrifft alle Telefongesellschaften und Internetprovider sowie Anbieter von E-Mail-Diensten. Die Daten sollen den Ermittlungsbehörden zur Prävention und Verfolgung von Straftaten dienen. Allerdings ist die so genannte Vorratsdatenspeicherung juristisch hoch umstritten. Eine Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird für 2009 erwartet.

Rundfunkgebühren steigen: Ab Januar steigen die Rundfunkgebühren für die Nutzung von Fernsehern, Radios sowie internetfähigen Computern und Handys. Die Gebühr für Fernseher klettert um 95 Cent auf 17,98 Euro. Das entspricht einer Steigerung von rund 6 Prozent. Die Gebühr für Radios sowie internetfähige PCs und Handys steigt um 24 Cent auf 5,76 Euro (plus 4 Prozent).

Der Branchenverband Bitkom lehnt Rundfunkgebühren auf PCs und Handys ab und fordert einen Systemwechsel. Die nutzungsabhängige Rundfunkgebühr sollte demnach durch eine niedrige Pauschalabgabe für alle Haushalte und Firmen ersetzt werden. Damit ließe sich auch der Apparat der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) abschaffen, so der Verband.

Alte Telefone entsorgen: Nutzer von bestimmten schnurlosen Telefonen müssen sich bald ein neues Gerät zulegen. Betroffen sind Funktelefone der alten Standards CT1+ und CT2. Deren Frequenzbereiche werden ab Januar anderweitig genutzt. Ab diesem Zeitpunkt dürfen diese Geräte nicht mehr betrieben werden.