Ebay-Verkäufer muss 3000 Euro für Foto zahlen

Der Einsatz von einem fremden Produktfoto in einer Ebay-Auktionen kam einem Brandenburger teuer zu stehen. Der Mann hatte ohne Genehmigung der Herstellers ein Foto eines Navigationsgerätes verwendet.

Der Ebay-Verkäufer musste nach der Entscheidung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts über 3000 Euro zahlen, berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung. Er hatte in einer Privatauktion ein gebrauchtes Navigationssystem zum Preis von 72 Euro angeboten. Für die Abbildung des Gerätes hatte er ein hochwertiges Produktfoto aus dem Internet runtergeladen, wie es auch der Hersteller für seine Webseite verwendet.

Der Verkäufer hatte auf eine Abmahnung des Unternehmens nicht reagiert. Daraufhin zog der Hersteller vor das Landgericht Potsdam, welches vorerst die Klage ablehnte. Der Kläger hatte einen Betrag von knapp 700 Euro geltend gemacht. In den Kosten waren Lizenzgebühren, ein Honorar und auch die Kosten für die anwaltliche Abmahnung enthalten. In zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht hatte der Hersteller nachgewiesen, dass er Urheber der verwendeten Produktbilder ist, woraufhin der Beklagte eine Unterlassungserklärung abgab.

Die Richter des Oberlandesgerichtes entschieden schließlich, dass der Verkäufer des Geräts die gesamten Kosten des Verfahrens in Höhe von rund 3000 Euro zu tragen habe. Außerdem verurteilten sie den Mann zur Zahlung von 40 Euro Schadensersatz und 100 Euro Abmahnkosten.