Günter Freiherr von Gravenreuth muss 14 Monate in Haft

Ein Urteil, um den Glauben an den Rechtsstaat wieder zu erlangen: Günter Freiherr von Gravenreuth muss wegen Betrugs 14 Monate in Haft. Das Berliner Kammergericht hat laut der Berliner Tageszeitung taz am 2. Februar 2009 seine Revision verworfen und ein früheres Urteil sogar verschärft.

Der Rechtsanwalt war im September 2007 wegen versuchten Betrugs vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt worden. Dagegen hatte er Berufung eingelegt. Initiator des Verfahrens war die taz, weil Gravenreuth im Mai 2007 die Zeitung abgemahnt hatte, da er eine so genannte Double-opt-in-Mail erhalten habe. Dabei muss der Empfang des Newsletters erst nochmals per E-Mail bestätigt werden. So soll die Identität des Bestellenden verifiziert werden. Gravenreuth erwirkte beim Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung – die Mail sei ohne seine Zustimmung an ihn gegangen. Die taz musste dem Anwalt daraufhin rund 663,71 Euro überweisen.

Trotz erfolgter Bezahlung ließ Gravenreuth die Internetdomain der Zeitung pfänden. Laut taz hat Gravenreuth den Zahlungseingang zwar bestätigt, ihn aber keinem Gerichtsbeschluss zuordnen können. Gravenreuth führt dagegen an, die Zeitung habe den Verwendungszweck der Überweisung unklar angegeben. Er habe das Geld deshalb anderen noch offenen Forderungen zugeschrieben.

Umgehend gab der Anwalt die Domain www.taz.de zur Versteigerung frei und warb auf seiner Homepage dafür. Die taz erwirkte jedoch im Oktober vergangenen Jahres eine einstweilige Verfügung beim Landgericht und stellte Strafanzeige wegen versuchten Betruges. Gravenreuth habe wahrheitswidrig gegenüber dem Vollstreckungsgericht behauptet, er sei nicht bezahlt worden. Polizisten hatten nämlich bei einer Durchsuchung seiner Kanzlei ein Fax entdeckt, dessen Eingang Gravenreuth bestritten hatte.

Die taz erklärte, der Anwalt habe vor Gericht das Übersehen des Faxes mit dem Chaos in seinem Büro erklärt. Auch habe er versucht, “mangelnde Rechtskenntnis” als strafmildernd anzuführen. In ihrem Urteilsspruch maßregelte die zuständige Richterin den Anwalt: “Die Allgemeinheit muss vor Ihnen geschützt werden”.

Ein Jahr später bestätigte das Amtsgericht das Urteil. Diesmal floss allerdings in das Strafmaß ein Urteil des Landgerichts München I mit ein. Dieses sah im April 2008 sowohl den Tatbestand der Veruntreuung von Mandatengeldern sowie Urkundenfälschung als erwiesen. Das Münchner Gericht setzte die Haftstrafe von elf Monaten auf Bewährung aus. Das Berliner Gericht dagegen setzte eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten ohne Bewährung fest, da sie dem Angeklagten “keine positive Legal- und Sozialprognose” bescheinigen konnten. Dies wurde nun vom Berliner Kammergericht bestätigt. Zudem machte es aus “versuchten” Betrugs einen “vollendeten”. Im wahrsten Sinne des Wortes.

Wann von Gravenreuth seine Haftstrafe antreten muss, ist bisher noch nicht bekannt. Darüber hinaus droht ihm der Verlust seiner Zulassung als Anwalt. Dem Mann bleibt nach Expertenmeinung nun nur noch die Möglichkeit des Gnadengesuchs. Diese erscheint jedoch äußerst unwahrscheinlich. Das Schreckgespenst des deutschen Internets ahndete schließlich auch kleinste und eigentlich unbedeutende Fehler mit Abmahnungen– er erhob also die Gnadenlosigkeit zum Geschäftsprinzip.In Wikipedia sind seine Aktivitäten hinlänglich dokumentiert.