BKA-Webseiten-Screening gestoppt

Die Logik ist einfach und bestechend. Wer was auf dem Kerbholz hat, will natürlich wissen, ob und warum er zur Fahndung ausgeschrieben ist. Daher hat das BKA auch die Besucher der eigenen Seite ausgespäht. Mit Hilfe von Cookies und so genannten Web-Bugs – das sind spezielle Grafikelemente – konnten die Strafverfolger die IP-Adressen der Besucher herausfiltern. Über diese IP-Adressen wurden dann bei den Providern die Anschrift der betreffenden Personen ermittelt.

Seit Sommer 2001 überwacht das Bundeskriminalamt auf diese Weise den eigenen Web-Auftritt. Allerdings teilt die Polizeibehörde nicht mit, wie oft solche Daten abgeglichen wurden und ob diese Form der Ermittlung überhaupt schon einmal zu einem Erfolg geführt hat.

Das Bundesinnenministerium jedoch hält dieses Vorgehen für einen tiefgreifenden Eingriff in das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung der Bundesbürger. So seien derartige Screenings an spezielle Voraussetzungen geknüpft, die aber in diesem Falle nicht vorlägen, heißt es sinngemäß in einem Schreiben des Ministeriums an die Behörde, das dem Nachrichtenmagazin Spiegel vorliegt. Daher habe das Ministerium auch die Unterlassung dieser Überwachung angeordnet.

Wie eine Sprecherin des Innenministeriums auf Anfrage des Spiegels erklärte, sei die Rechtmäßigkeit dieser Überwachung noch nicht abschließend geklärt. So sei man vor allem darauf bedacht, ein Höchstmaß an Rechtsstaatlichkeit zu gewährleisten.