BKA: “Keine Rasterfahndung mit Kundendaten”

Das deutsche Bundeskriminalamt (BKA) widerspricht Berichten, dass die Behörde von der Deutschen Telekom Kundendaten für die Rasterfahndung im Kampf gegen den Terror bekommen habe.

So hatte die Frankfurter Rundschau unter Berufung auf Konzernkreise berichtet, dass nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 in beinahe allen Kundendaten der Telekom Kriterien nach gewaltbereiten islamistischen Extremisten gesucht wurde.

Diese Aktion hätte, so die Frankfurter Rundschau (FR) ohne rechtliche Grundlage stattgefunden. Die von dem Blatt zitierten Quellen hatten auch erklärt, dass die Durchrasterung der Millionen Datensätze teilweise auch in den Rechenzentren der Telekom erfolgt sei und neben dem BKA auch von Beamten des Verfassnungsschutzes durchgeführt wurde.

“Dem BKA sind von der Deutschen Telekom im Zusammenhang mit den Anschlägen vom 11. September 2001 und auch in anderem Kontext keine Kundendaten übermittelt worden, die in eine Rasterfahndung eingeflossen sind”, lässt das BKA wissen. “Einen wie von der Frankfurter Rundschau vermuteten massenhaften Abgleich vertraulicher Kundendaten hat es im BKA nicht gegeben.”

Die Frankfurter Rundschau hat in einem ausführlichen Bericht unter Berufung auf verschiedene jedoch ungenannte Quellen aus der Telekom die systematische Durchsuchung von beinahe allen Kundendaten der Telekom aufgedeckt. Dies geschah offenbar im Rahmen der Fahndung nach Mittätern im Anschluss an die Terroranschläge in New York am 11. September.