Garantie und Gewährleistung auch bei Software

Die Europäische Union will die Rechte der Verbraucher bei Software deutlich stärken. Nun sollen die Regelungen von Konsumgütern auch auf virtuelle Produkte ausgeweitet werden.

Damit könnten Software-Hersteller auch für die Sicherheit und Verlässlichkeit ihrer Produkte in Haftung genommen werden. So sieht es zumindest ein Entwurf der Kommission vor. Der Vorschlag kommt von den Kommissarinnen Viviane Reding und Meglena Kuneva. Sie fordern, dass für Software das Gleiche gilt wie für physische Produkte.

Mit diesem neuen Vorschlag will die EU Lücken im Verbraucherschutz schließen. Nun sollen auch für “Software, die als Virenschutz heruntergeladen wurde, Spiele oder andere lizenzierte Inhalte” die Regeln des Verbraucherschutzes gelten.

“Mit einer Lizenz sollten Kunden die gleichen grundlegenden Rechte bekommen, als würden sie ein Gut erwerben: Das Recht, ein Produkt zu bekommen, das funktioniert, und das unter gerechten kommerziellen Konditionen.”

Kommissarin Kuneva ist überzeugt, dass indem Hersteller und Provider mehr zur Rechenschaft gezogen werden können, für die Anwender mehr Auswahl möglich sein wird. Denn für den Kunden, der Einkauft und die Möglichkeiten der digitalen Kommunikation ausprobiert, muss klar sein, dass hier bestimmte Rechte gewährleistet werden.