“Online-Videorekorder sind nicht in jedem Fall illegal”

Laut Bundesgerichtshof (BGH) dürfen TV-Sendungen nicht mehr durch internetbasierte Videorekorder aufgezeichnet werden. Das sieht der Geschäftsführer von Save.TV anders. Im Interview mit silicon.de erläutert Thomas Kutsch seinen Standpunkt.

Save.TV ist ein browserbasierter Dienst, der registrierten Nutzern seit September 2005 online die Funktionalität eines Videorekorders zur Verfügung stellt. Hierbei liegt die Konzentration auf deutschen Fernsehsendern. Nach einem 14-tägigen kostenlosen Testzeitraum muss sich der Nutzer für einen von drei Abotarifen entscheiden. Alternativ dazu kann er auch eine kostenlose aber eingeschränkte Variante nutzen.

Auch RTL wird in der Programmübersicht ausgewiesen – der Sender hat aber Ende 2007 die Aufzeichnung durch save.TV verboten. Am 22.04.2009 urteilte dazu der Bundesgerichtshof (AZ: I ZR 216/06). Silicon.de befragte den Chef von Save.TV, dem Online-Videorekorder der Hamburger Save.TV Limited, zu seiner Sicht der Dinge.

silicon.de: Herr Kutsch, Sie widersprechen dem Spruch des BGH, wonach das Aufzeichnen von Fernsehsendungen im Internet nicht erlaubt ist. Unter welchen Voraussetzungen bleiben Internet-Videorekorder zulässig?

Kutsch: Das Verfahren Save.TV vs. RTL (Az. I ZR 175/07) ist ein separates Verfahren, das auf Grund der inhaltlichen Nähe zusammen mit dem Shift.TV-Verfahren gegen mehrere private TV-Sender entschieden wurde. Dabei hat der BGH das Urteil des Oberlandesgerichts aufgehoben und an selbiges zurückverwiesen. Die Revision gegen das von RTL angestrengte Urteil des OLG Dresden hatte somit Erfolg.

Zudem hat der BGH festgestellt, dass internetbasierte Videorekorder die Urheberrechte der Rundfunkunternehmen verletzen können. Dies gilt nicht, wenn eine Sendung automatisch gespeichert und ausschließlich an einen Empfänger weitergeleitet wird.

silicon.de: Der BGH hatte entschieden, dass internetbasierte Videorekorder die Urheberrechte der Rundfunkunternehmen verletzen können und “in der Regel” unzulässig sind. Der Fall wurde nun an das OLG Dresden zurückgewiesen. Was genau prüft das Dresdner Gericht? Und was wird dabei rauskommen?

Kutsch: Das OLG Dresden muss nun klären, inwieweit die Bedingungen im Einzelfall erfüllt sind. Jedoch fehlt nach wie vor die ausführliche Urteilsbegründung. Save.TV geht davon aus, dass man die Voraussetzungen des BGH erfüllt und die Dienste auch in Zukunft anbieten kann. Aufnahmen werden jeweils individuell durch den Kunden nach deren Programmierung angelegt, automatisch gespeichert und ausschließlich an diesen weitergeleitet.