Linux-Verband ermahnt öffentliche Verwaltungen

Diplomatisch hat der Linux-Verband LIVE öffentliche Verwaltungen davor gewarnt, ohne Ausschreibung Aufträge an Microsoft zu erteilen. Die Pressemitteilung der Lobbyorganisation deutscher Open-Source-Unternehmen ist knapp und bezieht sich auf einen Vorgang aus der Schweiz. Dort hat in der vergangenen Woche das Bundesverwaltungsgericht eine Order über 42 Millionen Franken an Microsoft gestoppt.

Das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) hatte einen Auftrag nicht wie erforderlich ausgeschrieben, wogegen einige Open-Source-Anbieter eine Art einstweiliger Verfügung erreicht haben. “Wir empfinden kein Bedauern”, dass für Microsoft ein Traum geplatzt sei, erklärte der LIVE-Vorsitzende Elmar Geese. Er fügte hinzu: “Vielleicht macht das Beispiel ja auch hierzulande Schule.”

Dies dürfte durchaus als dezente Ermahnung der bundesdeutschen öffentlichen Verwaltungen zu verstehen sein. Denn vor ziemlich genau 13 Monaten hat der Linux-Verband öffentlich beklagt, der bestehende ‘Select-Vertrag’ zwischen dem Bundesministerium des Inneren und Microsoft werde von Behörden falsch interpretiert. LIVE hatte sich zuvor in einem Rechtsgutachten bestätigen lassen: “Dieser Vertrag setzt keine vergaberechtlichen Vorschriften außer Kraft.” Er gewährt den Behörden Preisvorteile beim Lizenzkauf, aber keine Ausnahme von der Ausschreibungspflicht.

In der damaligen Pressemitteilung hatte der Industrieverband aufgerufen: “IT-Anbieter sollten uns zweifelhafte Vergabeverfahren melden.” Und er hatte die Rahmenbedingungen für gerichtliche Verfahren umrissen. Der Linux-Verband ist also unzufrieden mit der Vergabepraxis öffentlicher Verwaltungen, handhabt das Thema aber möglichst dezent. Das dürfte vor allem einen Grund haben: Die Lobby möchte es insgesamt nicht mit der öffentlichen Verwaltung verscherzen, denn die ist der ökonomisch wichtigste Auftraggeber für Open-Source-Projekte.