GEMA kassiert 10 Cent für jeden USB Stick

Die Hersteller von Speicherkarten und Sticks haben sich mit den Verwertungsgesellschaften auf die Höhe der Vergütungssätze geeinigt. Für die Einigung hat auch die Tatsache beigetragen, dass USB-Sticks bei der Speicherung urheberrechtlich geschützer Inhalte nur eine untergeordnete Rolle spielen.

Der Branchenverband Informationskreis Aufnahmemedien (IM) und Verwertungsgesellschaften hatten sich bereits vor einigen Wochen auf eine Vergütung von 10 US-Cent verständigt. Danach ist künftig für diese Speichermedien unabhängig von deren jeweiliger Kapazität ein Vergütungssatz von 0,10 Euro je Stück zu zahlen.

Bei Speicherkarten konnten sich die Lager nach einer Gesetzesnovelle des Urheberrechtes Anfang 2008 nicht einigen, da die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) eine Abgabe rückwirkend zum 1. Januar 2008 verlangte, was der IM jedoch ablehnte.

Jetzt sei ein “Durchbruch” erzielt worden, dessen Einzelheiten jedoch noch auszuhandeln seien, so der IM in einer Pressemitteilung. Bei der Festlegung des Tarifs sind sowohl der IM als auch die ZPÜ davon ausgegangen, dass die urheberrechtlich relevante Nutzung von Speichermedien weniger als 5 Prozent beträgt.

Hierzu erklärt Rainald Ludewig, Vorsitzender des Informationskreises Aufnahme-Medien und Chefjustiziar bei Panasonic: “Mit diesem Ergebnis ist es beiden Seiten erstmals gelungen, das neue Vergütungssystem in vernünftiger Art und Weise in die Praxis umzusetzen, wie dies der Gesetzgeber neu geregelt hat.” Das Ergebnis sei ausgewogen und trage sowohl den Ansprüchen der Urheber als auch der Industrie Rechnung.

Vor der Novelle des Urheberrechts am 1. Januar 2008 konnten Speicherkarten nicht in das Pauschalvergütungssystem einbezogen werden, da die alte Fassung des Gesetzes explizit zwischen Bild- und Tonträgern unterschieden hat. Bei CD- und DVD-Rohlingen einigte man sich so, dass CDs als Tonträger und DVDs als Bildträger eingestuft wurden. Die Abgabe für einen Single-Layer-DVD-Rohling beträgt 17,4 Cent pro Stück. Bei CDs beträgt die Abgabe “30 Prozent von 7,2 Cent pro Stunde Spielzeit” – einfacher ausgedrückt 2,87 Cent pro CD.