Justizministerin Zypries stärkt Software-Gebrauchthandel

Vorausgesetzt Software werde nicht online vertrieben, sei der Handel mit gebrauchten Lizenzen durchaus legal, erklärte jetzt Bundesjustizministerin Brigitte Zypries in einem Schreiben an den ehemaligen Bundesaußenminister Hans-Dietrich Genscher.

Genscher hatte als Seniorpartner der Kanzlei BMT die Ministerin im Frühjahr auf das Thema angesprochen und eine entsprechende schriftliche Antwort erhalten.

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Die Bundesjustizministerin erklärt in dem Schreiben: “Die Zulässigkeit des Handels mit ‘gebrauchter’ Software ist nur problematisch, wenn die Software online, das heißt ohne physischen Datenträger wie Diskette oder CD-Rom vertrieben wurde.”

Daraus schließt der Münchener Software-Händler usedSoft, “dass Standard-Software, die mit Datenträger in Verkehr gebracht wurde, nach Überzeugung der Bundesjustizministerin weiterverkauft werden darf.” Und das so folgert usedSoft weiter, gelte sowohl für Einzelplatz- als auch für Volumenlizenzen.

Ministerin Zypries hält weiter fest: “Für Software, die auf Datenträger verkauft wurde, wie zum Beispiel einer CD-Rom, gibt es in Deutschland bereits einen funktionierenden Markt.”