Jailbreak-Anwendungen für das iPhone 3G S

Nach ‘purplera1n’ von George Hotz steht mit ‘redsn0w’ eine zweite Jailbreak-Anwendung für das iPhone 3G S zur Verfügung. Das vom iPhone Dev Team entwickelte Tool unterstützt Windows, Mac OS und Linux.

Das Tool hebt die werksseitigen Beschränkungen der Apple-Smartphones auf und erlaubt damit die Installation von Software, die offiziell nicht für das iPhone freigegeben ist. Durch die Jailbreak-Anwendung des iPhone Dev Teams ist nun auch zum Teil die Anpassung der Nutzeroberfläche des neuen iPhone 3G S möglich. Außerdem ermöglicht das Tool ‘SBSettings’ einen schnellen Zugriff auf zahlreiche wichtige Gerätefunktionen.

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Die ersten Enthusiasten haben das vergangene Woche veröffentlichte Jailbreake für das iPhone 3G S bereits ausprobiert und erklären, dass es überraschend einfach sei, die Software zu installieren und damit das iPhone zu entsperren. Dennoch warnte der Entwickler George Hotz, dass es sich bei der Software um eine Beta-Version handelt und daher sollte der Anwender vor der Installation sämtliche Daten auf einem externen Medium sichern. Durch das Vorpreschen von George Hotz mit dem Tool ‘purplera1n’ gab es für die Zurückhaltung des iPhone Dev Teams bezüglich der Veröffentlichung eines Jailbreak-Tools keinen Grund mehr.

Die Kollegen der Schwesterpublikation ZDNet.de haben das Jailbreak an einem Testgerät ausprobiert. Allerdings gab es auch ein paar kleinere Probleme dabei. Zwar funktionierte ‘redsn0w’ im Test mit dem 3G S tadellos. Allerdings zeigte ‘ultrasn0w’, das die Providerbindung umgehen soll, auf dem Testgerät keine Wirkung. Auch nach der Installation des vom iPhone Dev Team angebotenen Programms blieb das iPhone auf die Nutzung einer T-Mobile-SIM-Karte beschränkt.

Jailbreaker gehen schon ein gewisses Risiko ein, wenn sie ihr iPhone modifizieren, denn durch die Änderungen am iPhone erlischt gleichzeitig die Garantie des Gerätes. Apple vertritt die Ansicht, dass ein Jailbreak und die Aufhebung des SIM-Locks ein klarer Verstoß gegen den Digital Millenium Copyright Act ist. Außerdem werden so auch die Lizenzbedingungen des Herstellers verletzt.