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Heute ist das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung in Kraft getreten. Das hätte eigentlich schon viel frühe – zuletzt im Juni/Juli 2009 – geschehen sollen.

Die ursprüngliche Diskussion begann bereits vor mehr als drei Jahren. Dann versank der Entwurf in der Versenkung und tauchte erst im Sommerloch 2007 wieder auf, als Günther Wallraff seine Enthüllungsberichte über die Call-Center-Branche veröffentlichte. Die Bundesjustizministerin legte daraufhin eine überarbeitete Fassung des Gesetzesentwurfes vor.

Durch das Gesetz ergeben sich viele Änderungen für das Direktmarketing. So wurden beispielsweise sogenannte Outbound-Calls untersagt.

Die Hamburger Kanzlei Dr. Bahr hat dazu zwei Podcasts veröffentlicht, in denen das Gesetz erläutert und seine Folgen diskutiert werden:

Im ersten Teil geht es um die vorherige und ausdrückliche Einwilligung für Telefonanrufe und den fernabsatzrechtlichen Änderungen bei Zeitungen, Zeitschriften und Lotterie-Dienstleistungen.

Im zweiten Teil werden das Verbot der Rufnummern-Unterdrückung, die fernabsatzrechtliche Ausnahme bei Mehrwertdiensten, die schriftlichen Kündigung beim Wechsel des Telekommunikationsanbieters und die Einführung neuer Ordnungswidrigkeiten thematisiert.

Kanzlei Dr. Bahr

ist auf den Bereich des Rechts der Neuen Medien und den Gewerblichen Rechtsschutz (Marken-, Urheber- und Wettbewerbsrecht) spezialisiert. Unter www.Law-Podcasting.de betreibt Die Kanzlei Dr. Bahr einen eigenen wöchentlichen Podcast und unter www.Law-Vodcast.de einen monatlichen Video-Vodcast.

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