Wie IT-Freiberufler vom Finanzamt Geld zurückbekommen

Kaum einer, der heute in der IT-Branche bei der örtlichen Ordnungsbehörde seine Selbständigkeit anmeldet, wird darüber aufgeklärt, dass seine Tätigkeit höchstwahrscheinlich gar nicht gewerblich eingestuft wird, sondern als ingenieursnah zu den Ausnahmen der “freien Berufe” gerechnet wird (Einkommenssteuergesetzes EStG §18 Abs. 1). Wesentlicher Unterschied: Er oder sie kann sich Tausende von Euro Gewerbesteuer sparen.

Welche weiteren Vorteile hat eine Anerkennung als Freiberufler?

  • Die Bilanzierungspflicht, die beim Gewerbe ab einem Jahresgewinn von 50.000 Euro eintritt, verbunden mit doppelter Buchführung und erhöhten Steuerberatungskosten, fällt weg.
  • Die Pflichtmitgliedschaft in der IHK fällt weg.
  • Der größte Posten auf Vorteilsliste ist jedoch der Wegfall der Gewerbesteuer.
  • Einziger Nachteil: die leicht reduzierte Einkommenssteuer für Gewerbetreibende findet beim Freiberufler keine Anwendung. Rechnerisch hebt dies jedoch in der Regel die genannten Vorteile bei weitem nicht auf.

Was passiert, wenn das Finanzamt meinen Antrag annimmt?

Die bisher entrichtete Gewerbesteuer für bis zu vier Steuerjahre wird zurückgezahlt. Aber nicht nur das. Zusätzlich erhält der Steuerpflichtige 6 Prozent Zinsen per anno. Bei angenommenen 5.000 Euro Gewerbesteuer pro Jahr ergibt das nicht nur 20.000 Euro an Gewerbesteuerrückzahlung, sondern rund 3.000 Euro an einträglichen Zinsen – steuerfrei versteht sich. Sachverständiger Peter Brenner: “Eine bessere Anlageform finden Sie im Moment nicht auf dem Kapitalmarkt.”

Peter Brenner ist seit 1978 Informatiker und als Berater sowie Sachverständiger im Bereich der Informatik tätig. Ausserdem ist er Gründungs- und Vorstandsmitglied des Berufsverbandes Selbständige in der Informatik e.V. (BVSI). Herr Brenner steht unseren Lesern für ein kostenloses Telefonat zur Verfügung. Dabei prüft er in ca. 20 Minuten die Aussichten für eine Anerkennung als Freiberufler und legt mit Ihnen die erforderlichen Schritte beim Finanzamt fest. Bei Rückfragen erreichen Sie den Sachverständigen unter peterbrenner@t-online.de oder 0172/5470892. Weitere Infos unter www.svkanzlei.de.