Bald erlaubt: www.xy.de

Die Denic wird die aktuellen Domainrichtlinien unter der Top-Level-Domain (TLD) .de erweitern. Künftig können auch ein- und zweistellige Domains sowie reine Zifferndomains registriert werden.

Desweiteren werden Domains, die einem Kfz-Kennzeichen oder einer TLD entsprechen, für die Registrierung freigegeben. Das Registrierungsverfahren für die neuen Domains startet am 23. Oktober 2009 um 9:00 Uhr morgens. Es gelte das “wer zuerst mahlt…”-Prinzip.

“Da es sich um eine beschränkte Anzahl potenzieller neuer Domains handelt, und weil sich ‘First come – first served’ als Verfahren bei der Domainregistrierung bewährt hat, entschieden wir uns bewusst wieder dafür”, so Denic -Vorstand Sabine Dolderer. Interessenten für eine neue Domain sollen sich an einen Internet Service Provider wenden.

Die eingehenden Aufträge würden über eine E-Mail-Registrierungs-Schnittstelle verarbeitet. Ein elektronischer Zeitstempel, der im Millisekundenbereich arbeitet, gelte als Nachweis über die Reihenfolge der Eingänge. Derjenige Auftrag, der für eine Domain als erster eingehe, erhalte den Zuschlag. Dabei könne die Anzahl der bereits erfolgreich registrierten Domains in Form eines Online-Monitorings auf www.denic.de beobachtet werden.

Hintergrund: Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte am 29. April 2008 entschieden, die Second-Level-Domain “vw.de” zuzulassen. Dagegen hatte die in Frankfurt am Main ansässige Registrierungsstelle Denic eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe eingereicht. Am 29. September wies der BGH diese aber zurück, so dass jetzt die Domain vw.de für die Volkswagen AG registriert werden muss. Daraufhin hat die Denic eine völlige Freigabe von zweistelligen de-Domains beschlossen.