Tipps für die digitale Rechnung

Unter E-Invoicing versteht man die elektronische Rechnungserstellung, ganz ohne Papier. Der E-Invoicing-Anbieter Crossgate hat Kriterien veröffentlicht, auf die es bei der Auswahl eines E-Invoicing-Dienstleisters seiner Meinung nach ankommt.

Kennt der Dienstleister die komplexen und global unterschiedlichen Rechtsvorschriften beim E-Invoicing, um Sie umfassend beraten zu können? Es kommt hier besonders an auf:

  • Signatur und Validierung (Für welche Länder wird eine steuerrechtlich konforme Signatur angeboten?
  • Sichere Übertragungswege
  • Konforme Archivierung
  • Pflichtfeldprüfungen

Bietet der Dienstleister ein Archiv?

  • Wenn der Dienstleister ein Archiv anbietet, ist es für deutsche Unternehmen wichtig, dass sich dieses in Europa befindet.
  • Revisionssichere Archivierung muss für den gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum gewährleistet werden (6-10 Jahre in Europa).
  • Ein mehrsprachiges Benutzerinterface sollte vorhanden sein.
  • Wenn der Dienstleister kein Archiv anbietet, können daraus vor allem Probleme für kleinere Geschäftspartner entstehen, da diese oft keine elektronischen Archive besitzen. Die Gesetzeslage verlangt aber die Archivierung von elektronischen Rechnungsdokumenten in einem elektronischen Archiv.