FAQ zum ELENA-Verfahren

ELENA, der ‘Elektronische Entgeltnachweis’, wird ab dem 1. Januar 2010 gesetzlich verpflichtend. ELENA soll die Lücke zwischen der elektronischen Personalverwaltung in den Betrieben und der elektronischen Sachbearbeitung in den Behörden schließen.

Welche Anforderung stellt ELENA an Software?

Wichtig ist für jeden Anwender, der Lohn- und Gehaltssoftware einsetzt, dass diese das neue ELENA-Verfahren unterstützt.

Wie stellt ELENA sich optisch in der Software dar?

Die normale Lohn- und Gehaltssoftware wird um die Funktionalität für ELENA erweitert. Optisch kann das bedeuten, dass zusätzliche Stammdatenfelder sowie ein Button ‘Versenden’ vorhanden sind. Dies ist aber softwareabhängig.

Gibt es Doppelaufwand bis 2012?

Nein, die Arbeit beim Ausfüllen der Bescheinigungen bleibt fast die gleiche wie vorher, wenn Sie ein Programm nutzen, das dies automatisch übernimmt. Es müssen nur einmal monatlich die im Programm vorhandenen Daten verschickt werden. Wer manuell meldet, hat einen enormen Mehraufwand.

Sind ähnliche Schwierigkeiten zu erwarten wie bei ELSTER?

Nein, da das Verfahren an das bestehende DEÜV-Verfahren (Versand der Sozialversicherungsmeldungen) angelehnt ist. Die Daten werden auf dem Server einer zentralen Speicherstelle (ZSS) gesammelt und aufbewahrt. Die Ämter werten diese Daten dann ab 2012 aus.

Was passiert, wenn ich so weiter arbeite wie bisher?

Wenn die ELENA-Daten nicht übertragen werden, ist mit Bußgeldern zu rechnen.

Wie viel Zeitaufwand kommt beim Ausfüllen der Bescheinigungen auf mich zu?

Der Zeitaufwand bleibt derselbe, da sich beim Ausfüllen der manuellen Bescheinigungen bis 2012 nichts ändert.