Rückschlag für das Thema GEZ-Gebühr für Computer. Während die Ministerpräsidenten der Länder aktuell prüfen lassen, ob man für PCs die volle Rundfunkgebühr erheben kann, hat das Verwaltungsgericht Braunschweig jetzt entschieden, dass es unzulässig ist, überhaupt Gebühren zu erheben. Derzeit kostet die Rundfunknutzung über den PC 5,76 Euro monatlich – vorausgesetzt, das weder Radio noch Fernseher angemeldet sind.
Mit dem Urteil verliert der Norddeutsche Rundfunk ein Verfahren gegen eine Dolmetscherin. Der NDR wollte von der Frau Gebühren für ihren gewerblich genutzten Zweit-PC haben. Das erklärte das Verwaltungsgericht für unzulässig. Begründung: Der NDR stelle derzeit im Internet “keinen gebührenrechtlich relevanten Rundfunk zur Verfügung”. Der Sender könne seine Radioprogramme im Internet nicht unbegrenzt vielen Nutzern anbieten. Deshalb sei die Gebühr unzulässig.
Zudem seien nicht nur privat, sondern auch gewerblich genutzte Zweitcomputer mit Zugang zum Internet von der Gebühr befreit, so die Richter weiter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der NDR kann vor dem Oberverwaltungsgericht in Berufung gehen.
Sollte auch dieses Gericht der Klage stattgeben, könnte das weitreichende Auswirkungen haben. Seit Januar 2007 verlangt die Gebühreneinzugszentrale 5,76 Euro für internetfähige Computer – allerdings nur dann, wenn weder Radio noch Fernseher angemeldet sind. Zuletzt hatten die Ministerpräsidenten die Möglichkeit prüfen lassen, von PC- und Smartphone-Besitzern die volle GEZ-Gebühr zu verlangen. Federführend ist die Staatskanzlei in Rheinland Pfalz. Die Pläne stießen auf heftigen Widerstand, unter anderem beim Bundesverband Digitale Wirtschaft.
Bisher haben die Gerichte unterschiedlich über die Gebührenpflicht von Internet-PCs geurteilt. Während etwa das Verwaltungsgericht Würzburg ebenso wie Ansbach die Gebührenpflicht bejaht, haben die Verwaltungsgerichte in Wiesbaden, Koblenz und Münster das Gegenteil entschieden.
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14 Kommentare zu Gericht stoppt GEZ-Gebühr für PCs
Richtig so..
Wird wirklich Zeit, daß diesem abGEZocke mal jemand Parolie bietet
Wohnort entscheidet über Gebührenpflicht
Je anchdem welches Gericht für mich zuständig ist, muss ich GEZ für den PC zahlen oder nicht. Soviel zu GG Art. 3 "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich" nicht jedoch vor dert GEZ.
Ich warte auf den Mutigen, der bis sich durch alle Instanzen bis zum Bundesverwaltungsgericht klagt, damit entlich Ruhe ist mit der GEZ.
GEZ on demand
GEZ Gebühr auf PC ist eigentlich unlogisch. Den NDR Radiostream kann ich theoretisch auch an jedem Platz der Welt hören. Zum Beispiel in Neuseeland. Also müßte der Neuseeländer welcher NDR über Internet hört auch GEZ Gebühren bezahlen, oder?
Frohes Fest
Gericht stoppt GEZ-Gebühr für PCs
Niemand hindert die Öffentlichen darin, ihr Programm zu verschlüsseln
und dann Gebühren dafür zu verlangen – sowohl im Internet, als auch
kabel-/satellitengebunden.
Wer dann sehen will, der bezahlt. Alles Andere ist nur eine weitere
staatliche Zwangsabgabe.
Zwangsgebühr
Ich gebe Reiner Pieczka vollkommen recht. Warum zahle ich für etwas was ich nie nutze?
@Reiner Pieczka
Sehr geehrter Herr Pieczka,
wollen Sie das wirklich, dass über die Mattscheibe nur noch Deutschland sucht den Superstar ähnlicher Müll flimmert? Das wäre nämlich der Fall, wenn die GEZ komplett abgeschafft wird. Sicherlich ist die Gebühr zu hoch und könnte etwas geringer sein, wenn man sich auf das wesentliche beschränkte. Die Öffentlich-Rechtlichen haben jedoch einen Versorgungsauftrag, den sie aus meiner Sicht auch wahrnehmen. Viel gutes, kritisches und wertvolles Programm kann nur durch eine breite Unterstützung entstehen.
Ich würde meinen Fernseher verkaufen, müsste ich mir die billige Polemik auf RTL und Co anhören.
GEZ-Gebühr für Firmen PC
Firmen sind gesetzlich gezwungen einen internetfähigen PC zu haben. Sie müssen (und dürfen nicht anders) folgende Meldungen per Internet erstellen:
Mit Elster: Umsatzsteueranmeldungen, Lohnsteueranmeldungen, Lohnsteuerbescheinigungen usw.
Mit Dakota (oder SV-Net): Sozialversicherungsmeldungen, Beitragsnechweise an die KV und ab 1.1.10 ELENA (das sind Lophnabrechnungsdaten für alle Arbeitnehmer, monatlich an einen zentrale Erfassungsstelle).
Und dann GEZ-Gebühr?
An den Träumer
Lieber Andreas Hoffmann:
Sind Sie so, oder tun Sie nur so?
Was ist denn verloren, wenn es die volksverdummende Regierungspropaganda à la ARD/ZDF nicht mehr gibt? Da ist der Bohlen nicht viel schlechter, nur ehrlicher.
Wachen Sie auf! Und vergessen sie das Fernsehen, egal aus welcher Ecke es kommt.
GEZ-Gebühren
Man stelle sich vor:
Ich gehe zum Kiosk, um eine "Bild"-Zeitung zu kaufen. Daraufhin muss ich den N
Nachweis vorlegen, dass ich das Amtliche Nachrichtenblatt meines Landes abonniert habe, sonst darf ich nicht kaufen… Undenkbar? Aber beim Radio- und Fernsehempfang läufts so. Und durch die GEZ-Gebühren und die damit verbundene Finanzkraft der ÖR-Sender werden die Preise für eine Reihe von Inhalten künstlich haochgetrieben, sodass provate Sender diese aus finanziellen Gründen nicht erwerben können. Abschaffung der GEZ-Gebühren würde damit die Qualität der Fernsehangebote insgesamt verbesern. Die ÖR könnten ihr Programm ja verschlüsseln und wie Premiere kostenpflichtig anbieten. Dann könnten sie zeigen, ob die gebotene Qualität ihren Preis Wert ist.
GEZ – entartetes Ueberbleibsel aus der Frühzeit des Fernsehens
Die GEZ hat seit Jahrzehnten ihre Daseinsberechtigung verloren. In der Frühzeit des Fernsehens, als es nur eine geringe Verbreitung bei zumeist besser verdienenden hatte, war dies noch gerechtfertigt. Heute gehört Radio und Fernsehen zur allgemeinen Grundversorgung und wird von der weit ueberwiegenden Mehrheit der Bevölkerung genutzt. Dafür brauche ich keine aufwendige und teure Behörde die die Gebühren eintreibt, und schon gar keine die die Methoden ein Drückerkolonne hat. Ich bin für ein öffentlich rechtliches Fernsehen und Radio, aber schafft endlich die GEZ ab. Fast jeder nutzt es, also sollte es auch einfach aus dem Steuerhaushalt der betreibenden Ländern bzw. vom Bund bezahlt werden. Die paar wenigen Bürger, die die Sender wirklich nicht sehen, rechfertigen den Aufwand für die GEZ nicht, die Methoden sind eh mit nichts zu rechtfertigen. Bei der Gelegenheit würde ich auch die Werbung in den öffentlich rechtlichen Sendern abschaffen, ich bezahle dafür Gebühren, da will ich nicht auch noch mit Zwangswerbung berieselt werden. Ein öffentlich finanzierter Sender sollte auuserdem meiner Meinung nach den privaten Sendern, die sich oft nur über Werbung finanzieren, hier keine Konkurenz machen.
Gericht stoppt GEZ-Gebühr
Dass Landes-Gerichte überhaupt unterschiedliche Rechtsprechung bei solchen Zwangsabgaben haben, ist mir eh unverständlich (siehe auch IHK-Beitrag in Bayern)!
Als Steuer zahlender Bürger hast du jedenfalls keine Chance:
Erst hat man mich abgezockt, weil ich mit meinem Privatauto ja mindestens 1x im Jahr wegen der Firmen-Bilanz zum Steuerberater fahren muß, dann zockt man mich ab, weil ich in meiner IT-Firma für Support und Teleservice leider PC’s benötige (ich will und brauche diesen "Zwangs-Rundfunk" im WEB nicht!)
und als nächstes wird dann wahrscheinlich auf meinem ISDN-Telefon im Hintergrund Bayern3 säuseln, dann kann ich auch noch Rundfunkgebühr fürs Telefonieren bezahlen!
GEZ-Gebühr für PCs und Handys
Ich persönlich habe überhaupt ein ERHEBLICHES Problem mit dem Verständnis dessen was alles unter "Rundfunk-" oder "Fernsehgerät" verstanden wird.
Respektive womit PRIMÄR (!) ein Empfang von Medien (analog/Funk/Kabel/oder digital) möglich ist.
Mit Handys oder PCs wird NICHT PRIMÄR Rundfunk oder Fernsehen empfangen.
Punkt. Ausnahme "Media-PC" und "Home-Entertainment-Center". Das sind ansonsten keine zweckgerichteten Empfangsgeräte für MEdien und werden auch nicht als solche verkauft.
Aufgrund des Gesetzes wird leider alles, was irgendwie nur entfernt in der Lage ist, sowas zu empfangen als "Empfangsgerät" deklariert. Die Regelung sollte durch den Zusatz "für den primären Zweck gedachtes und konstruiertes Empfangsgerät für Rundfunkaussendungen" ergänzt werden. Nur das ist und kann dann wieder fair und vor allem Zeitgemäß sein. Dann sind "Rundfunkgeräte" auch wieder "Rundfunkempfänger" und nichts schwammiges mit einer GEZ-verwässerten Definition. Damals war keine solche Eingrenzung nötig (es gab nichts anderes), aber heute ist das notwendig um eben genau den Wildwuchs zu vermeiden der leider mit der GEZ derzeit grassiert.
Die derzeitige PRaxis ist jedenfalls IN KEINEM FALL FAIR und auch nicht mehr zeitgemäß, da alles generalisiert ist. Die GEZ ist damit die Erfassungsbehörde aller Handy- und PC-Besitzer einschliesslich deren Empfangsgeräte. Das geht gegen 100% aller Bürger hier und das kann so nicht sein.
Wer zwingt …
… ARD, ZDF und Co eigentlich, etwas ins Netz zu stellen? Niemand. Sie tun das freiwillig. Keiner hat die gebeten, ihre Rentner- und Propagandaprgramme im Internet zu veröffentlichen, und jeder könnte gut ohne sie leben. Allein die Tatsache, dass man sich der GEZ bedienen muss, zeigt doch, dass dort unnütz viel Geld verbrannt wird. Die GEZ schadet also in doppelter Hinsicht: Ein maroder ÖR-Stil wird künstlich am Leben erhalten und ebenso eine unütze “Behörde”.
Hallo liebe Regierung: Das Abschaffen der GEZ würde für die Bürger mehr Kaufkraft bringen als manches Steuerreförmchen, und das wäre doch voll im Sinne der Regierung!
Raus aus dem Internet, Kanäle konsolidieren
Ja auch ich hab ein Problem mit den Gebühren. Nicht, dass es inzwischen 18 Euro sind, aber dass jedes Jahr 7 Mrd. Euro einfach so per Gesetz den ÖR zur Verfügung steht. Als Gegenargument werden immer mehr Spartenkanäle eröffnet und alles mögliche ins Internet gestreamt.
Das ist keine Grundversorgung mehr!
Auch das Argument, man müsse sich gegen die Privaten durchsetzen, zieht nun wirklich nicht. Die ÖR sollen sich von den Privaten absetzen. Die Privaten sollen mit ihren Soaps, Gameshows, etc. glücklich werden. Wer´s braucht …
Früher gab es für die Grundversorgung nur 3 TV-Sender, dazu Sendezeiten von morgens um 8 bis kurz nach 24 Uhr. Ok soweit zurück muss man nicht gehen.
Aber die Flut der Sender sollte radikal eingedämmt werden, sowie das Internetangebot, das letztendlich nur eine Alibifunktion besitzt, nämlich auch noch bei Gewerbetreibenden und Haushalten ohne Radio oder TV abzugreifen. Das führt dann letztendlich zu einer sicher nicht unerheblichen finanziellen Entlastung bei den Betriebskosten. 5 Euro im Monat wären da durchaus ok.