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Heute ein Urteil des Amtsgerichtes Ehingen, das nicht direkt in den Bereich Internet fällt. Dafür hat es aber eine darüber hinausgehende Allgemeingültigkeit.

Bei der Aussage “Leck mich am Arsch” handelt es sich um eine im Alltag häufig verwendete Floskel. Eine Herabwürdigung des Gegenübers ist darin nicht zusehen und damit auch keine strafbare Beleidigung (Beschluss vom 24.06.2009 – Az.: 2 Cs 36 Js 7167/09).

Und so stellte sich dem Gericht der Sachverhalt dar: Der Angeschuldigte war Taxi-Unternehmer, der sich mit einem Fahrgast über die Beförderungsbedingungen gestritten hatte. Im Rahmen dieser Diskussion äußerte er sich dem Fahrgast gegenüber mit den Worten “Leck mich am Arsch”. Dieser sah das als Beleidigung an und erstatte Anzeige, woraufhin die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren einleitete.

Der Richter sprach den Angeschuldigten frei. Er erklärte, dass es sich bei der Äußerung “Leck mich am Arsch” um eine im Alltag sehr gebräuchliche Aussage handle. Eine strafbare Beleidigung setze aber voraus, dass der Gesprächspartner in seiner Ehre verletzt und ihm Missachtung entgegengebracht werde.

Diesen Aussagegehalt habe “Leck mich am Arsch” jedoch nicht. Auch wenn es sich um einen derben Ausspruch handle, sei darin noch keine Abwertung der Ehre zu sehen. Der Angeschuldigte habe lediglich das Gespräch zwischen den beiden beenden wollen.

Kanzlei Dr. Bahr

ist auf den Bereich des Rechts der Neuen Medien und den Gewerblichen Rechtsschutz (Marken-, Urheber- und Wettbewerbsrecht) spezialisiert. Unter www.Law-Podcasting.de betreibt Die Kanzlei Dr. Bahr einen eigenen wöchentlichen Podcast und unter www.Law-Vodcast.de einen monatlichen Video-Vodcast.

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2 Kommentare zu Das Götz-Zitat ist keine strafbare Beleidigung

  • 17.3.2010 um 09:39 von Andreas Giese

    Nicht strafbar?
    Da möchte ich quasi öffendlich die Kanzlei fragen, ob dieses Ureil nur bei "bürgerlichen" Personen gilt oder auch gegenüber "Beamten"?

  • 18.3.2010 um 10:35 von Rosi

    Wir können alles außer Hochdeutsch
    Liebe Leute, Ehingen liegt im Regierungsbezirk Tübingen – udn damit mitten im Herzen des schönen Schwabenlandes. Dort gehen zwar die Uhren auch nicht anders, aber gesprochen wird ein bißchen anders. Den umstrittenen Ausdruck würde ein Gericht außerhalb dieses gesegneten Landstrichs so nicht ohen weiteres stehen lassen. Da bin ich mir sicher. Aber nicht umsonst heißt es im "Lied der Schwaben":

    Kennst Du das Land, wo keiner lacht,
    wo man aus Weizen Spätzle macht,
    wo jeder zweite Fritzle heißt,
    wo man noch über Balken scheißt,
    wo jede Bank ein Bänkle ist,
    und jeder Zug ein Zügle,
    wo man den Zwiebelkuchen frisst,
    und Moscht sauft aus dem Krügle,
    wo ‘daube Sau’, ‘Leck mich am Arsch’,
    in keinem Satz darf fehlen,
    wo sich die Menschen pausenlos
    mit ihrer Arbeit quälen,
    wo jeder auf sein Häusle spart,
    hat er auch nichts zu kauen,
    und wenn er vierzig, fünfzig ist,
    dann fängt er an zu bauen.
    Doch wenn er endlich fertig ist,
    schnappt ihm das Arschloch zu!
    O Schwabenland, gelobtes Land,
    wie wunderbar bist du!

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