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In den vergangenen elf Monaten entwickelte eine Projektgruppe aus Studierenden der Elektrotechnik und Informatik am Lehrstuhl Mikrosystementwurf der Universität Siegen einen Mikrochip zur Erkennung akustischer Warnsignale im Straßenverkehr.

Dieser Chip verarbeitet die Umgebungsgeräusche des Autos und erkennt Warnsignale von Feuerwehr, Rettungsdiensten und Polizei. Registriert der Mikrochip ein “Martinshorn”, teilt er dies dem Fahrer mit, zum Beispiel durch ein optisches Signal oder das Herunterregeln der Lautstärke des Radios. Das neuartige Fahrerassistenzsystem soll insbesondere hörbehinderte Personen unterstützen, wenn sich Rettungswagen oder Polizeifahrzeuge schnell von hinten nähern.

Professor Dr. Rainer Brück vom Lehrstuhl für Mikrosystementwurf sieht in dem Chip noch jede Menge Entwicklungspotential. So könnte in Zukunft auch die Richtung, aus der die Einsatzfahrzeuge kommen, erkannt werden. “Auch ein Einsatz für Ampelanlagen, die Einsatzfahrzeugen “Grünes Licht” geben, ist bei einer Weiterentwicklung der studentischen Erfindung denkbar”, so Brück.

Die Chipentwicklung wurde im Rahmen einer Projektgruppe am Institut für Mikrosystemtechnik durchgeführt. Das Ziel für die siebenköpfige Projektgruppe war, eine möglichst realistische Arbeitssituation herzustellen und so die Studierenden auf die Praxis in der Industrie vorzubereiten. Die Autoindustrie hat inzwischen schon Interesse an dem Chip signalisiert.

Univ. Siegen
Demonstration des Chips
Foto: Univ. Siegen

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Ein Kommentar zu Mikrochip macht Martinshorn sichtbar

  • 22.3.2010 um 11:21 von Klaus Schwägerl

    Mikrochip macht Martinshorn sichtbar
    Leider ist das keine “neue” Erfindung. Ich habe am 23.01.1995 dieses Verfahren beim Deutschen Patentamt unter dem Aktenzeichen 195 26 642.0 angemeldet. Die Offenlegung erfolgte am 23.01.1997. Damit dürfte der Stand der Technik festgelegt worden sein. Im Jahr 2003 wurde mein Patentantrag in die Prüfung genommen. Aufgrund anderer Prioritäten habe ich das Thema dann nicht mehr weiterverfolgt und auch die jährlichen Gebühren nicht mehr entrichtet, was dann mit der Rücknahme des Patentantrages gleichgesetzt wird. Ich hoffe dennoch, dass das Verfahren irgendwann mal zum Einsatz kommt, da es sehr sinnvoll ist.

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