GEZ will Gebühr für Computerkassen

Die GEZ-Gebühr für PCs ist generell eine höchst umstrittene Sache – besonders kurios ist der Fall, mit dem sich das Verwaltungsgericht Düsseldorf jetzt beschäftigen muss. Hintergrund ist ein Streit zwischen der GEZ und der Steakhauskette Maredo. Sie soll Gebühren für ihre Computerkassen bezahlen.

Mit den modernen, computergesteuerten Kassen sei prinzipiell ein Zugang zum Internet und damit zu Radio und Fernsehen über das Internet möglich, begründete die GEZ ihre Gebührenforderung. Die Restaurantkette wehrt sich gegen den Bescheid und zog vor das Verwaltungsgericht Düsseldorf.

Der IT-Leiter von Maredo erläuterte jetzt nach Angaben des Online-Portals Der Westen, die Konfiguration des Kassensystems. Demnach sei der Internetzugang über die Kassenrechner gesperrt – die Mitarbeiter könnten so auch keine Angebote von Fernsehen oder Radio wahrnehmen.

Es geht zunächst nur um 15 Euro – fünf Euro pro Computer für drei Rechnerkassen in einer Düsseldorfer Filiale. Aber weil zur Kette fast 57 Restaurants in ganz Deutschland gehören, will Maredo die Frage grundsätzlich geklärt haben.

Das Gericht geht laut dem Bericht von einem Sonderfall aus, in dem die Internetrechner keiner Gebührenpflicht unterliegen. Die GEZ solle den Gebührenbescheid deshalb widerrufen. Dafür wurde eine Frist von zehn Tagen verhängt. Andernfalls wird das Verwaltungsgericht ein Urteil fällen.