Der steinige Weg von der Idee zum Patent

Vor kurzem hatte sich der silicon.de-Leser Klaus Schwägerl zu der Schlagzeile: “Mikrochip macht Martinshorn sichtbar” gemeldet und erklärt, dass die Idee nicht ganz neu sei. Er habe dieses Patent bereits vor mehreren Jahren in die Wege geleitet. Im Interview mit silicon.de erklärt der Geschäftsführer der Projektfabrik GmbH, wie er die Idee entwickelte und warum er sie nicht weiterverfolgt hat.

silicon.de: Sie erwähnten, dass nicht die Universität Siegen den Mikrochip zur Erkennung akustischer Warnsignale im Straßenverkehr erfunden hat, sondern diese Idee von Ihnen stammt. Wie genau sah Ihre Idee damals aus und wie sind Sie überhaupt darauf gekommen?

Schwägerl: Ich habe mich sehr oft geärgert, dass Rettungsfahrzeuge von Verkehrsteilnehmern, die ihr Radio übermäßig laut gestellt haben, nicht wahrgenommen wurden und der Transport von Verletzen verzögert wird oder sich folgenschwere Unfälle ereignen. Das gleiche Problem stellt sich bei Hörbehinderten. Bei diesen hatte ich angemeldet, dass aus dem Lautsprecher das Signal des Martinshornes in den Fahrzeugraum übertragen wird, aus dem das Rettungsfahrzeug kommt.

silicon.de: Welche Technik verbirgt sich hinter Ihrer Erfindung?

Schwägerl: Es ist relativ einfach. Die Signalfolge des Martinshornes ist in einer DIN Vorschrift (DIN 14610) geregelt. Mit Richtmikrofonen an allen vier Seiten des Fahrzeuges wird die Signalfolge aufgegriffen, wenn sich ein Rettungsfahrzeug nähert schaltet eine angebundene Elektronik die Tonwiedergabe im Fahrzeug aus, genauso, wie es das Signal für den Verkehrsfunk macht.

silicon.de: 2003 wurde Ihr Patentantrag dann näher überprüft, was ist dabei herausgekommen?

Schwägerl: Leider hatten (vielleicht sogar heute noch) Patentanträge eine ewig lange Laufzeit bis zur abschließenden Prüfung und Erteilung oder Ablehnung. Die Mitarbeiter des Patentamtes sind sehr freundlich und zuvorkommend, aber leider lässt sich das Verfahren nicht schnell zu Ende bringen. Jedes Jahr wird trotzdem die Schutzgebühr fällig. Irgendwann habe ich dann die jährliche Schutzgebühr nicht mehr entrichtet, was dann das Rückziehen des Patentantrages bedeutet. Der Stand der Technik wird dadurch aber trotzdem gesetzt.

silicon.de: Und was genau bedeutet das konkret?

Schwägerl: Als technikaffiner Mensch mit vielen Ideen hatte ich in den 90er Jahren mehrere Patentanträge gestellt, unter anderem ein Wegeleitsystem für Airports, Airbag für Motorradfahrer, ein neues Verfahren für die Höhenverstellung von Computermonitoren (Patent wurde erteilt) und darüber hinaus mehrere Anträge für Gebrauchs- und Geschmacksmuster.

In Deutschland heißt es immer, dass es zu wenige Erfindungen gibt. Das ist de facto falsch. Ich bin der Überzeugung, dass die Erfinder kurze Wege bevorzugen und schnelle Entscheidungen schätzen würden. Leider geht das nicht. Eine Erfindung mit einer Lizenz zu vermarkten, ist ebenfalls sehr schwierig. Große Unternehmen haben immer eigene Entwicklungsabteilungen. “Not invented here” ist stark verbreitet. Eine Lizenz von einem unbedeutenden Erfinder zu nehmen, ist daher nahezu undenkbar. Ich habe alle meine Patentanmeldungen selbst geschrieben und auch begründet. Mir dauert der Prozess einfach zu lange. Wenn mir was einfällt, will ich es umsetzen. Zwischenzeitlich bin ich soweit, dass ich eine Idee einfach realisiere. Interessant ist dabei, dass damit dann automatisch der Stand der Technik festgelegt wird.