Online-Händler beklagen Missbrauch des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht bei Internetgeschäften, das es Verbrauchern erlaubt, Ware binnen 14 Tagen kostenfrei zurückzugeben, belastet Onlineshop-Betreiber nach Erkenntnissen des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) erheblich.

Einer Umfrage von DIHK und Trusted Shops zufolge, an der sich knapp 400 Betreiber von Online-Shops beteiligten, wird jeder siebte online erworbene Artikel zurückgeschickt. “Und das oft in schlechtem Zustand”, sagt DIHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Wansleben. “Rund 80 Prozent der Unternehmen klagen über Missbrauchsfälle.” Das betreffe vor allem Waren wie das Urlaubszelt, das Tauf- oder Abendkleid, die nach einmaliger Nutzung nicht mehr benötigt und dann zurückgeschickt würden.

Dr. Martin Wansleben
Dr. Martin Wansleben
Foto: DIHK

Mit harten Folgen für die Anbieter: Ein Drittel der befragten Unternehmen gibt an, dass die zurückgesandte Ware 30 Prozent und mehr an Wert verliert. In vielen Fällen ist ein Wiederverkauf sogar überhaupt nicht mehr möglich. Das ist zum Beispiel bei Artikeln wie Lippenstiften, Piercing-Schmuck und Kontaktlinsen der Fall. “Zum Teil sehen sich die Händler gezwungen, bestimmte Produkte aus ihren Sortimenten ganz herauszunehmen”, so Wansleben.

Die Zeche für den Missbrauch zahlen letztlich die Händler, die die Kosten nicht weitergeben können – 55 Prozent der Befragten reduzieren ihre Marge entsprechend, beziehungsweise die Verbraucher – 35 Prozent der Anbieter berücksichtigen die unerfreuliche Praxis bei der Preiskalkulation.

Bislang konnten Händler zumindest in besonders gravierenden Fällen vom Kunden Ersatz für die Nutzung und Verschlechterung der Ware verlangen. Die geltende Regelung in Deutschland hält der Europäische Gerichtshof jedoch für rechtswidrig.

“Im schlimmsten Fall könnte künftig auch noch der Anspruch des Händlers auf Wertersatz entfallen”, befürchtet Wansleben. Das Bundesministerium der Justiz ringe momentan um einen Kompromissvorschlag, der darauf abziele, den Wertersatz in veränderter Form bestehen zu lassen. “Dies unterstützen wir”, sagt Wansleben. “Fakt scheint jedoch, dass es in jedem Fall eine weitere Verschlechterung für die Onlineshop-Betreiber geben wird.”

Umso wichtiger sei es, dass sich die Bundesregierung in Brüssel nachdrücklich dafür einsetze, dass in der zugrunde liegenden EU-Richtlinie ein umfassender Wertersatz verbindlich verankert werde. “Außerdem muss das Widerrufsrecht auf sinnvolle Fälle beschränkt werden.”