szmtag
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE

Das Oberlandesgericht Hamburg hat den Schutz der Verbraucher vor Werbe-E-Mails gestärkt (Urteil vom 29. Juli 2009, Az.: 5 U 43/08). Eine Einwilligung der Verbraucher in Werbemaßnahmen im Rahmen eines Gewinnspiels sei keine Einwilligung in den Empfang weiterer Werbe-E-Mails, hieß es.

Dies gelte zumindest dann, wenn der Verbraucher nicht erkennen könne, zu welchem konkreten Anlass die Daten gespeichert und verwendet werden.

Geklagt hatte der Dachverband der Verbraucherzentralen. Ein Verbraucher hatte sich an den Verband gewandt und beanstandet, nie in den Empfang derartiger Werbe-E-Mails eingewilligt zu haben. Er habe höchstens im Rahmen von Gewinnspielen auf der jeweiligen Webseite ein Häkchen bei den AGB gesetzt. Er habe jedoch nicht gewollt und nicht erkannt, dass dies weitere Werbung umfasse. Der Verband hielt das Vorgehen des E-Mail-Versenders für rechtswidrig und verlangte eine Unterlassung.

Entscheidung: Die Richter gaben dem Verband Recht. Eine Einwilligung in Werbemaßnahmen im Rahmen eines Gewinnspiels bedeute nicht zeitgleich, dass der Verbraucher weiteren Werbemaßnahmen zustimme. Die in diesem Zusammenhang versendeten Werbe-E-Mails seien unzulässig.

Dies gelte vor allem dann, wenn die Formulierung derartig unkonkret und unverständlich sei, dass der Verbraucher nicht erkennen könne, für welche einzelnen Werbemaßnahmen seine Daten überhaupt verwendet würden. Im vorliegenden Fall sei die Klausel so formuliert, dass die Verbraucher in “eine unüberschaubare Anzahl von Werbemaßnahmen” eingewilligt hatten. Die in einem solchen Zusammenhang abgegebene Einwilligung sei unwirksam.

Kanzlei Dr. Bahr

ist auf den Bereich des Rechts der Neuen Medien und den Gewerblichen Rechtsschutz (Marken-, Urheber- und Wettbewerbsrecht) spezialisiert. Unter www.Law-Podcasting.de betreibt Die Kanzlei Dr. Bahr einen eigenen wöchentlichen Podcast und unter www.Law-Vodcast.de einen monatlichen Video-Vodcast.

Mehr zum Thema

Neuester Kommentar




0 Kommentare zu Gericht bremst Werbe-E-Mails

Einen Kommentar hinterlassen

  • Erforderliche Felder sind markiert *,
    Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

Sie können folgende HTML-Tags benutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>

Anzeige
ANZEIGE