Störerhaftung: Kaffee-Kette schaltet WLAN ab

Die Düsseldorfer Kaffee-Kette Woyton hat den WLAN-Zugang für ihre Gäste vorerst abgeschaltet. Da über den Zugang unerlaubte Daten heruntergeladen worden seien, fürchtet Woyton juristische Konsequenzen.

Hintergrund ist das Urteil des Bundesgerichtshofs zur Störerhaftung aus dem Mai dieses Jahres. Kern des Schiedsspruchs: Wenn über einen nicht ausreichend gesicherten WLAN-Anschluss von unberechtigten Dritten Urheberrechtsverletzungen im Internet begangen werden, können die Betreiber des Zugangs dafür in Anspruch genommen werden.

Auf einem Schild in der Woyton-Filiale am Schadowplatz in Düsseldorf heißt es nun: “Liebe Gäste, leider wurde unser offenes WLAN dazu missbraucht, unerlaubte Daten herunterzuladen”. Bis eine technische Lösung gefunden ist, bleibt der kabellose Internetzugang in den neun Düsseldorfer Woyton-Cafés vorerst abgeschaltet.

“Wir arbeiten an einer technischen Lösung, die für die Gäste kostenlos ist”, sagte Dagmar Kenk, Assistentin der Geschäftsführung bei Woyton. Zu dem Schritt habe man sich entschlossen, da zum wiederholten Mal über die Verbindung illegale Dateien heruntergeladen wurden. Daraufhin gingen teure Abmahnungen ein, denn bei unzureichend gesicherten Netzen haftet der Inhaber des Anschlusses. Das WLAN bei Woyton war komplett offen, persönliche Daten mussten zum Surfen nicht hinterlegt werden.

Experten raten, dass Gaststätten zumindest verlangen, dass surfende Gäste ihre E-Mail-Adresse hinterlegen – dies ist bei WLANs in vielen Hotels inzwischen Pflicht. Bei den deutschen Niederlassungen der weltweit größten Kaffee-Kette Starbucks sind laut einem Sprecher bislang keine Missbrauchsfälle bekannt. Dort müssen ebenfalls keine persönlichen Daten hinterlegt werden.