Gesetz gegen Gesichtserkennung

Die mögliche Persönlichkeitsverletzung durch Gesichtserkennung im Web beunruhigt jetzt das deutsche Ministerium für Verbraucherschutz.

Nun plant die Bundesregierung ein Gesetz, das den automatischen Abgleich von Aufnahmen von Gesichtern eindämmen soll. Davon könnten auch Dienste wie Google Street View und Microsoft Bing Streetside betroffen sein.

“Die Technik ist bereits so weit fortgeschritten, dass ein internetfähiges Fotohandy ausreicht, um Passanten mit ein paar Tastenklicks über den automatischen Abgleich von Internet-Datenbanken binnen weniger Sekunden zu identifizieren”, begründete ein Ministeriumssprecher den neuen Gesetzentwurf, den Innenminister Thomas de Maizière am Mittwoch vorlegen will.

Auch das Verbraucherschutzministerium sieht in diesem Fall Handlungsbedarf. Es dürfe nur nach ausdrücklicher Zustimmung der Betroffenen erlaubt sein, eine Gesichtserkennung durchzuführen. “Es muss möglich bleiben, auf die Straße zu gehen, ohne dass jeder über ein Foto feststellen kann, wer man ist, wo man lebt und was das Internet über einen weiß”, so der Sprecher weiter.