Was macht Peter Schaar mit Providor?

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat vor kurzem die Software Providor vorgestellt. Das Tool soll das heimliche Ausspähen des Surfverhaltens, das so genannte “Tracking” erkennen. Was das für Unternehmen und Verbraucher bedeutet, erklärt Rechtsanwalt Dr. Thomas Jansen in unserer silicon.de-Rechtskolumne.

Providor bedeutet “Privacy Violation Detector” und wurde vom Fraunhofer-Institut für sichere Informationstechnologie entwickelt. Providor soll das heimliche Ausspähen des Surfverhaltens, das so genannte “Tracking” erkennen. Insbesondere soll das System erkennen, ob der Browserverlauf ausgelesen wird und ob problematische Online-Dienste verwendet werden. Es kann die Verwendung unverschlüsselter Formulare aufzeichnen und die Ergebnisse in Übersichten aufbereiten, um den Aufsichtsbehörden die Möglichkeit zu geben einzuschreiten.

Welches Ziel verfolgt Providor?

Zunächst soll das Tool nur dem Bundesdatenschutzbeauftragten zur Verfügung stehen. In einer zweiten Phase wird es dann den Landesdatenschutzbeauftragten zur Verfügung stehen, um in einer weiteren Phase schließlich in Form von Open Source Software der Allgemeinheit dienlich zu sein.

Rechtspolitische Fragestellungen

Providor wird den Datenschutz aus Sicht der Konsumenten sicher verbessern. Da es dem Internetnutzer in Zukunft möglich sein wird, nachzuvollziehen, wer das Browserverhalten ausspäht. Dies hat zur Folge, dass entsprechende Schutzvorkehrungen auch getroffen werden können.

Aus wirtschaftlicher Sicht hat Providor erhebliche Nachteile für Internet-Firmen und ist deshalb skeptisch zu betrachten. Diese werden in Zukunft nicht mehr ohne Weiteres eine zielgenaue Analyse ihrer Kunden und derer Bedürfnisse anfertigen können. Es wird daher erheblich schwerer für sie, ihren Markt zu beobachten und richtig einzuschätzen. Ein enormer Wettbewerbsvorteil bricht weg. Bleibt abzuwarten, ob sich dies in höheren Preisen der Internet-Verkaufsplattformen widerspiegelt. Vermutlich wird sich auch das Kundenverhalten ändern, während jetzt nolens volens das Ausspähen des Surfverhaltens hingenommen wird. Kunden werden sich künftig genau überlegen, welche Seiten sie besuchen und wo sie kaufen, wenn sie wissen, dass ihr Surfverhalten ausgespäht wird.

Nicht von der Hand zuweisen sind auch die Bedenken, dass eine Abmahnwelle auf die Wirtschaft zu rollen wird, wenn Providor öffentlich zugänglich gemacht wird und jeder nachvollziehen kann, ob er “getrackt” wurde. Denn eine wettbewerbsrechtliche Relevanz liegt vor, wenn die Datenschutzregelungen dafür Bedeutung gewinnen, dass ausgeglichene rechtliche Marktverhältnisse gelten. Das ist dann der Fall, wenn die Daten als Ware oder zum Zweck der Werbung Bedeutung haben.

Fazit

Den vermeintlichen datenschutzrechtlichen Vorteilen stehen also erhebliche wirtschaftliche Nachteile gegenüber. Soweit ein höheres Schutzniveau und höhere Standards Kosten für die Unternehmen verursachen, ist anzunehmen, dass diese Kosten an den Endverbraucher weitergegeben werden. Das bedeutet, dass man eben nicht sagen kann, dass die frei zugänglich Providor-Software für den Kunden kostenlos sein wird.

Aus Sicht der Wirtschaft ist Providor skeptisch zu betrachten. Sinnvoller wäre es bei Analyse-Tools verpflichtend vorzuschreiben, dass dem Nutzer die Möglichkeit zur Anonymisierung seiner IP-Adresse zu geben.