Apple gegen Samsung wird zur Rochade

Der Patentstreit zwischen Apple und Samsung wird immer komplizierter. In den vergangenen Tagen gab es zwei neue Entwicklungen. Wie es heißt, will Apple in den USA den Verkauf von einigen Samsung-Geräten per einstweiliger Verfügung verbieten lassen. Samsung denkt unterdessen offenbar daran, die Patentklage gegen Apple fallen zu lassen.

Doch Apple scheint im eskalierenden Streit um Ideenklau gerade richtig in Fahrt zu kommen. Der Computerhersteller hat vor einem US-Gericht in Kalifornien eine einstweilige Verfügung beantragt: Damit will Apple den Verkauf von einem Tablet-Computer und drei Smartphones von Samsung in den USA stoppen lassen.

Apple reagiert damit offensichtlich auf einen ähnlichen Antrag, den wiederum Samsung vergangene Woche bei der US-Handelsbehörde ITC gestellt hatte. Samsung hatte darin ein Importverbot für iPhone und iPad in den USA gefordert. Die Geräte werden in Asien produziert.

Rein zeitlich hat Apple mit seinem Antrag möglicherweise die besseren Karten – die Anhörung vor dem kalifornischen Gericht soll bereits am 5. August stattfinden. Das ITC braucht in der Regel deutlich länger um über vergleichbare Fälle zu entscheiden. Patent-Experte Florian Müller spricht gegenüber silicon.de von durchschnittlich 16 bis 18 Monaten.

Doch Samsung hat, wie es scheint, seine Meinung geändert. Die Nachrichtenagentur Bloomberg berichtet, dass der südkoreanische Handykonzern die Patentklage gegen Apple fallen gelassen hat. Es wird ein Unternehmenssprecher zitiert, der sagt, Samsung wolle seine Rechtsverfahren aufräumen. Eine offizielle Stellungnahme dazu gibt es bislang von beiden Konzernen nicht.

Patent-Experte Müller relativiert die Blooomberg-Meldung: Samsung hat de facto nur eine verfahrenstechnische Änderung vorgenommen, indem seine Klage als direkte Widerklage mit Apples ursprünglicher Klage zusammengefasst wird. Es handelt sich um eine Konsolidierung, keine Rücknahme. Samsung hat sogar die Zahl der in Kalifornien eingeklagten Patente um zwei erhöht (von 10 auf 12). Nähere Details dazu erläutert Müller hier.