Telefonanbieter sollen illegal Daten speichern

Deutschlands große Mobilfunkanbieter sollen die Daten ihrer Nutzer unzulässig lange speichern. Das berichtet die Berliner Zeitung unter Berufung auf die Münchner Generalstaatsanwaltschaft. Festgehalten wird demnach alles: Wer wann mit wem telefoniert oder SMS-Nachrichten ausgetauscht hat. Betroffen sind alle großen Provider: T-Mobile, Vodafone, E-Plus und O2.

Im Detail gibt es allerdings Unterschiede: Die Telekom speichert ankommende wie abgehende Verkehrsdaten generell 30 Tage lang; bei E-Plus sind es gar 90 Tage. Vodafone und O2 halten ankommende Verkehrsdaten jeweils 7 Tage vor. Bei abgehenden Daten soll es ähnliche Unterschiede geben: Vodafone behält sie 90 Tage, O2 zwischen 30 und 182 Tagen.

Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2010 ist das illegal. Demnach müssen Daten, die nicht für die Abrechnung nötig sind, so schnell wie möglich gelöscht werden. Die Berliner Zeitung beruft sich für ihren Bericht auf ein internes Dokument der Münchner Generalstaatsanwaltschaft.

Datenschützer sind empört. “Die nun offengelegte Sammelpraxis der deutschen Telekommunikationsbranche ist skandalös”, urteilt Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat). Sie berge “die Gefahr strafrechtlicher Ermittlungen, weil Menschen zufällig am falschen Ort waren oder mit der falschen Person telefoniert haben”. Es passierten zu viele Pannen; nur nicht gespeicherte Daten seien sichere Daten.

Die Mobilfunkanbieter wiesen die Vorwürfe zurück. Nachrichtenagenturen zitieren Statements der Deutschen Telekom und E-Plus, wonach die Unternehmen versichern, sich an die geltenden Vorschriften gehalten zu haben.

Das Bundesverfassungsgericht hatte das umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung Anfang März 2010 für verfassungswidrig erklärt. Es verstoße gegen Artikel 10 Absatz 1 des Grundgesetzes und damit gegen das Fernmeldegeheimnis. Alle gespeicherten Daten seien daher “unverzüglich zu löschen”.

Das Gericht hat aber nicht grundsätzlich die Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten für verfassungswidrig erklärt, so dass das Gesetz nicht vollständig abgeschafft werden muss. Stattdessen braucht die Bundesregierung nur die Passagen zu überarbeiten, die nach Ansicht der Richter gegen das Grundgesetz verstoßen. Bis dies geschehen ist, sind die betroffenen Paragrafen nicht mehr rechtsgültig.