Deutsches Verkaufsverbot von Apple-Produkten

Mit einer einstweiligen Verfügung hat Motorola bei einem deutschen Gericht ein Verkaufsverbot von Apple-Geräten erwirkt.

Motorola Mobility hat beim Landgericht Mannheim eine einstweilige Verfügung gegen Apple erwirkt. In Deutschland darf der iPhone-Hersteller demnach keine mobilen Geräte mehr vertreiben, die zwei Motorola-Patente verletzen. Zudem muss Apple Motorola für Patentverstöße seit dem 19. April 2003 Schadenersatz in nicht genannter Höhe zahlen, wie der Patentexperte Florian Müller in einem Blog berichtet.

Dieses Versäumnisurteil habe jedoch nicht zur Folge, so Müller, dass Apple in Deutschland sofort den Vertrieb von iPhone und iPad einstellen muss. Denn die Klage richtet sich gegen Apple USA und nicht gegen das deutsche Tochterunternehmen, dem der Vertrieb unterliegt.

Dennoch könnte nach Ansicht von Anwälten die Verfügung den Mutterkonzern Apple USA daran hindern, die Apple GmbH mit Geräten zu beliefern, so der Patentexperte weiter. Nach wie vor aber könne Apple gegen die Verfügung vorgehen.

“Wir werden weiterhin unsere Rechte zum Schutz dieser Vermögenswerte geltend machen und gleichzeitig sicherstellen, dass unsere Technologien für Nutzer verfügbar sind”, sagte die Motorola-Sprecherin Jennifer Erickson auf Nachfrage von ZDNet. “Wir hoffen, dass wir eine Lösung finden, damit wir uns wieder auf die Entwicklung großartiger Innovationen konzentrieren können, von denen die Branche profitiert.”

Apple bezeichnete das Urteil von Mannheim als ein “Verfahrensproblem”, das keine Auswirkungen auf den Ausgang des Prozesses habe. “Es betrifft zurzeit weder unser Geschäft noch den Verkauf von Produkten in Deutschland”, ließ Apple-Sprecherin Kristin Huguet wissen.

Bei den von Motorola eingeklagten Schutzrechten handelt es sich um die europäischen Patente 1010336 B1 und 0847654 B1.

Sie beschreiben ein “Verfahren zum Durchführen einer Rückwärtszählfunktion während eines von einem Mobiltelefon initiierten Transfers für ein Paketfunksystem” sowie ein “Verfahren für die Statussynchronisation einer Gruppe von Funkrufempfängern”. Die Patente wurden 2003 beziehungsweise 2002 gewährt.

Ein Verkaufsverbot gegen Apple in Deutschland oder gar Europa hätte dramatische Auswirkungen für den iPhone-Hersteller. Europa war im Geschäftsjahr 2011 Apples zweitgrößter Markt, hinter den USA. Zudem kommt der größte Teil der Mobilfunkkunden in der Region aus Deutschland.