IPCom mahnt deutsche HTC-Händler ab

Rund 100 Einzel- und Großhändler hat der Patentverwerter IPCom in Deutschland bereits abgemahnt. Der Grund ist das Vertreiben von HTC-Smartphones mit UMTS-Support.

Von der Abmahnwelle des Patentverwertes IPCom sind neben Mobilfunkanbietern auch Handelsketten wie Media-Saturn betroffen. Bislang gilt eine einstweilige Verfügung gegen HTC; ein Gerichtsentscheid, der Händlern den Vertrieb von HTC-Geräten untersagt, liegt bislang jedoch nicht vor.

“Es ist bedauerlich, dass IPCom bereit ist, alles nur Erdenkliche zu tun und auch unsere Kunden zu kontaktieren, um die unserer Ansicht nach unverhältnismäßigen und ungerechtfertigten Ansprüche durchzusetzen”, teilt der taiwanische Handyhersteller HTC mit.

HTC hat den Partnern Hilfe zugesagt und erklärt, das in den Abmahnungen genannte Patent werde wahrscheinlich schon bald für ungültig erklärt. “Wir werden unsere geschäftlichen Interessen weiter energisch verteidigen – und auch die unserer Kunden und Partner.”

Vor drei Jahren hatte IPCom eine Patentklage gegen HTC gewonnen. HTC soll das Schutzrecht EP 1.186.189 verletzen. Es beschreibt ein “Verfahren zur Vergabe von Zugriffsrechten auf mindestens einen von mehreren Teilnehmerstationen gemeinsam nutzbaren Telekommunikationskanal eines Telekommunikationsnetzes an mindestens eine Teilnehmerstation”.

HTC reichte Berufung ein, zog diese aber Ende November überraschend zurück. IPCom forderte HTC daraufhin auf (PDF), den Vertrieb aller UMTS-fähigen Geräte umgehend einzustellen.

Bernhard Frohwitter, Geschäftsführer IPCom.
Bernhard Frohwitter, Geschäftsführer IPCom.

Allerdings beziehen sich die Abmahnungen von IPCom nicht auf das Patent 1.186.189, sondern auf ein #100a genanntes Schutzrecht, bei dem es sich um eine sogenannte Teilanmeldung handelt, die wiederum das ursprüngliche Patent ergänzen soll. Bisher gibt es jedoch kein Gerichtsurteil, das HTC Verstöße gegen die Ergänzung vorwirft.

In einer Pressemitteilung von HTC heißt es, derzeit laufe ein Einspruchsverfahren gegen das Patent und es gebe Anzeichen dafür, dass es bei einer Anhörung am 24. April 2012 widerrufen werde.

IPCom beruft sich jedoch darauf, dass es in Deutschland und Großbritannien in Bezug auf das Schutzrecht #100a Urteile gegen Nokia gibt. Die Finnen seien zwar in Berufung gegangen, IPCom könne aber trotzdem verlangen, dass der Verkauf von HTC-Handys eingestellt werde. “Wir gehen nicht gegen konkrete Geräte wie das HTC ChaCha oder das Nokia E60 vor”, sagte Bernhard Frohwitter, Chef von IPCom. Ziel sei vielmehr ein Standard, dessen Bedeutung jeder kennen sollte. Rechtliche Grundlage für die Abmahnungen sei, dass sich Einzelhändler auch ohne Gerichtsurteil an Patente halten müssten.

HTC argumentiert wiederum, dass das in Deutschland ergangene Urteil nur für ein hierzulande nicht mehr angebotenes Smartphone gelte. Alle anderen Geräte seien nun so gestaltet, dass sie das Patent 1.186.189 nicht mehr verletzten. IPCom behauptet aber, dass sich das Urteil auf alle 3G-Mobiltelefone von HTC bezieht, also auch auf die, die sich derzeit im Markt befinden.