EU-Kommission fördert Open Data

Die EU-Kommission hat eine Strategie für offene Daten (Open Data) vorgestellt. Diese sieht vor, dass alle Dokumente, die von öffentlichen Stellen zugänglich gemacht werden, als Open Data verwendet werden können. Die EU-Kommission will mit einem eigenen Open-Data-Portal vorangehen.

“Europäische Verwaltungen sitzen auf einer Goldmine, die ein bislang unerschlossenes wirtschaftliches Potenzial birgt: nämlich auf großen Mengen von Informationen, die von Behörden und Dienststellen angehäuft werden”, heißt es in einer Mitteilung der EU-Kommission. In Mitgliedstaaten wie Frankreich und Großbritannien werde bereits deutlich, welche Werte hier noch schlummern. Die EU-Strategie besteht aus drei Teilen:

  • Erstens will die EU-Kommission ihre “Informationsschätze” kostenlos über ein neues Datenportal zugänglich machen. Dieses Portal befindet sich noch in der Beta-Version und soll im Frühjahr 2012 an den Start gehen.

  • Zweitens sollen überall in der EU gleiche Wettbewerbsbedingungen in Bezug auf offene Daten geschaffen werden.

  • Drittens werden 100 Millionen Euro bereitgestellt, die im Zeitraum 2011 bis 2013 für die Forschung zu bessere Technologien im Umgang mit offenen Daten ausgegeben werden sollen.

Neelie Kroes, Bild: EU
Neelie Kroes, Bild: EU

Ziel sei “die Förderung einer dynamischen Branche, die Rohdaten in Material verwandelt, das Hunderte Millionen IKT-Nutzer dringend benötigen”. Die EU-Kommission sende ein deutliches Signal an alle Verwaltungen, sagte EU-Kommissarin Neelie Kroes. “Ihre Daten sind viel mehr wert, wenn Sie sie weggeben. Geben Sie Ihre Daten jetzt frei. Für diese Informationen haben die Steuerzahler schon bezahlt. Nun sollten wir sie wenigstens all jenen zurückgeben, die sie auf neue Art verwenden wollen.”

Nach dem Vorschlag der EU-Kommission sollen grundsätzlich alle Dokumente, die von öffentlichen Stellen zugänglich gemacht werden, zu gewerblichen und nicht-gewerblichen Zwecken weiter verwendet werden können – soweit sie nicht durch Urheberrechte Dritter geschützt sind. Die öffentlichen Stellen dürfen dafür keine Gebühren verlangen, die über den durch die Einzelanforderung verursachten Mehrkosten liegen – in der Praxis bedeutet dies, dass die meisten Daten kostenlos bereitgestellt werden. Um diese Grundsätze durchzusetzen, soll zudem eine behördliche Aufsicht geschaffen werden.