Aus 60 wird 1 – neue Datenschutzerklärung bei Google

“One policy, one Google experience” – unter diesem Slogan wirbt der Internetkonzern für die am 01. März 2012 in Kraft tretenden neuen Datenschutzbestimmungen. Die rund 60 Dokumente werden nun zu einer einheitlichen Datenschutzerklärung für (fast) alle Google-Dienste zusammengeführt.

Viele Nutzer von Diensten wie Youtube, GMail oder Google+ fragen sich nun, welche Änderungen damit einhergehen und ob ihre Daten bei Google noch sicher sind.

Verknüpfung der Google-Konten

Die wohl wichtigste Änderung ist die Verknüpfung der Benutzerkonten der verschiedenen Google-Dienste untereinander. Wenn der Nutzer bei einem Google-Dienst eingeloggt ist, werden die erhobenen Daten zur Personalisierung auch von allen anderen Diensten genutzt. In der Datenschutzerklärung heißt es an dieser Stelle: “Unter Umständen verknüpfen wir personenbezogene Daten aus einem Dienst mit Informationen und personenbezogenen Daten aus anderen Google-Diensten.”

Von welchen genauen Umständen die Verknüpfung der Daten abhängen soll, wird in der Datenschutzerklärung jedoch nicht erläutert. Google-Sprecherin Alma Whitten erklärt die Neuerung so: “Wir behandeln den Nutzer als ein- und dieselbe Person, auch wenn er verschiedene Google-Dienste verwendet – das macht die Nutzung unserer Produkte noch unkomplizierter und intuitiver.” Konkret sollen durch die Zusammenführung der Google-Benutzerkonten bessere Suchergebnisse und relevantere Werbung angezeigt werden.

Wenn in der Suchmaschine beispielsweise ein mehrdeutiges Wort wie “Golf” eingegeben wird, kann Google anhand der verknüpften Informationen herausfinden wonach der Nutzer wirklich sucht – Sport oder Auto? Außerdem soll die neue Google-Suche nicht nur Inhalte aus dem Internet, sondern auch aus Google+ anzeigen. Wer z.B. nach Restaurants in München sucht findet auch Beiträge, die Kontakte auf Google+ geteilt haben.

Transparenz

Zuzugeben ist, dass die neue Datenschutzerklärung recht einfach zu lesen und klar strukturiert ist. An vielen Stellen bleibt sie allerdings zu ungenau. So heißt es unter der Überschrift “gerätebezogene Informationen”: “Wir erfassen möglicherweise gerätespezifische Informationen (beispielsweise … einschließlich Ihrer Telefonnummer). Google verknüpft Ihre Gerätekennungen oder Telefonnummer gegebenenfalls mit Ihrem Google-Konto.” In welchem konkreten Fall eine so sensible Information wie die Telefonnummer von Google erfasst und gespeichert wird, lässt sich aus dieser verklausulierten Formulierung nicht entnehmen.

Dieses Beispiel ist charakteristisch für die neuen Datenschutzbestimmungen. Sie sind oft sehr vage formuliert und enthalten Formulierungen wie “unter Umständen”, “möglicherweise” und “gegebenenfalls”. Das ermöglicht Google zwar eine weitgehende Verwendung der Daten, der Nutzer kann jedoch nicht mehr genau nachvollziehen wann welche Daten erhoben, gespeichert oder genutzt werden.

Positiv ist dagegen das sogenannte “Dashboard”. Hier kann der Nutzer die Informationen, die mit den verschiedenen Google-Konten verknüpft sind, einsehen und verwalten. Wer die personalisierte Werbung deaktivieren will, kann dies auch weiterhin durch Nutzung des Anzeigenvorgaben-Managers tun. Der Nutzer hat also noch individuelle Gestaltungsmöglichkeiten, mit denen er zumindest teilweise über die Verwendung seiner Daten entscheiden kann.

Fazit

Die Idee einer einheitlichen und verständlicheren Datenschutzerklärung ist aus Sicht der Nutzer auf jeden Fall sinnvoll. Kaum jemand hat Lust und Zeit sich seitenlanges schlecht übersetztes Juristen-Kauderwelsch durchzulesen. Die neue Datenschutzerklärung ist insofern zwar ein Fortschritt, allerdings besteht in punkto Bestimmtheit und Genauigkeit noch erheblicher Nachbesserungsbedarf.