Bundestag beschließt Gesetz gegen Internet-Fallen

Abofallen im Internet sollen dank eines vom Bundestags verabschiedeten Gesetzes der schon bald Vergangenheit angehören.

Künftig muss bei jedem Bestellvorgang eine Schaltfläche mit einem klaren Hinweis auf die Kosten einer Bestellung eingeblendet werden, wie das Plenum des Bundestages am Freitag beschlossen hat. Eine “einfache, klare, verständliche und Technikneutrale Regelung”, sei das, so die Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger noch im Vorfeld der Abstimmung.

Zustimmung für das Gesetz kommt auch vom Hightech-Branchenverband BITKOM. “Der BITKOM begrüßt ausdrücklich, wenn die Politik gegen Internet-Betrüger vorgeht”, so der Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Der Branchenverband hat zudem einige Informationen für Betroffene zusammengestellt.

Betrüger locken mit vermeintlichen Gratisinhalten und schieben registrierten Besuchern häufig im Kleingedruckten kostenpflichtige Abonnements unter. Unterhaltung, Tipps, Witze, Hausaufgabenhilfen oder Gratis-Software werden den Ahnungslosen Nutzern als Köder hingehalten.

Dennoch können sich Verbraucher auch ohne das entsprechende Gesetz gegen diese Abzocke schützen: “Internetnutzer können sich vor Abo-Fallen in den meisten Fällen wirksam schützen”, erklärt Rohleder. “Am besten beugt man vor, indem man ohne triftigen Grund keine Kontakt- oder Zahlungsdaten angibt, dubiose Angebote grundsätzlich meidet und im Zweifel das Kleingedruckte liest.”

Doch für viele Verbraucher kommt dieser Rat zu spät. Millionen Bürger haben bereits solche Gratis-Angebote abgeschlossen und sollen nun, häufig ohne einen Gegenwert zu erhalten, in der Regel zwischen 50 und 70 Euro bezahlen. Die Absender drohen schnell mit Inkasso-Unternehmen oder Anwälten. Laut einer Studie des Forschungsinstitutes ifas sind deutschlandweit bereits 5,4 Millionen Nutzer Opfer solcher Geschäftspraktiken. Monatlich sollen demnach rund 22.000 Beschwerten bei Verbraucherschutzorganisationen eingehen.

Mit dem neuen Gesetz wird auch das Widerspruchsrecht der Verbraucher gestärkt. Wenn ein Kunde sich betrogen fühlt und die Zahlung verweigert, dann müssen künftig die Anbieter nachweisen, dass der Kunde via Web die Zahlungsbereitschaft ausdrücklich erklärt hat.

Ob das Gesetz, mit dem der Bundestag eine EU-Richtlinie umsetzt, allerdings das Problem tatsächlich aus der Welt schafft, bleibt abzuwarten. Denn die Betrüger-Branche ist kreativ und entwickelt ständig neue ‘Geschäftsmodelle’.

Die Opposition – mit Ausnahme der Linkspartei – stimmte dem Gesetz zwar zu, doch geht es Rot-Grün nicht weit genug. So hatten die Grünen den Vorschlag eines verbindlichen Musters für einen Bestellvorgang eingebracht. Allerdings konnten sich die Abgeordneten mit diesem Vorschlag nicht durchsetzen.

Aus Reihen der SPD wird kritisiert, dass dieses Gesetzt erst jetzt auf den Weg kommt und die SPD hätte sich bereits mehrfach für diese Gesetzesänderung stark gemacht. So hätten sich der Schaden in der Bevölkerung schon längst minimieren lassen. Die Linke enthielt sich der Abstimmung. Die Abgeordnete Caren Lay begründet das damit, dass mit dem Gesetz auch Inkassounternehmen stärker zu maßregeln gewesen seien.