Ideenwettbewerb gegen das Vergessen im Internet

Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich hat heute in Berlin die Sieger des Ideenwettbewerbs “Vergessen im Internet” ausgezeichnet. Preise gab es in den drei Kategorien “Bewusstsein schärfen”, “Umgangsformen und Regeln” sowie “Technik des Vergessens”.

Aus über 100 Einsendungen bekamen sieben einen Preis – vier mit jeweils 5000 Euro dotierte Hauptpreise und drei Sonderpreise. Bundesinnenminister Friedrich hatte den Wettbewerb zusammen mit der Deutschen Akademie der Technikwissenschaften (acatech) ausgelobt.

Die Hauptpreise gingen an Andreas Ebert und Steffen Horstmannshoff für ihren YouTube-Film über eine Party mit unverhofft vielen Gästen, Alexandra Person für ein mit Schreibmaschine und Schere erstelltes Album, mit dem sie auf mögliche Konsequenzen im Umgang mit dem Internet aufmerksam macht, und an Sebastian Sterz für seine Webseite www.melting-link.com, mit der sich Informationen mit Hilfe eines “schmelzenden” Links für einen vom Nutzer frei wählbaren Zeitraum online stellen lassen. Den vierten Hauptpreis erhielten Schüler der Freiherr-von-Stein Grund- und Gemeinschaftsschule Kiel. Sie haben unter dem Motto “Ein Elefant vergisst nie – Regeln für den Umgang mit dem Internet” Hefte, Plakate und eine Posterreihe entworfen.

Aufnahme aus dem Fotoalbum von Preisträgerin Alexandra Person. Quelle: Alexandra Person.

Der Sonderpreis in der Kategorie Technik des Vergessens/Schüler ging an Stephan Lukas für sein Konzept “P3 – Picture and Privacy Protection”. Er beschreibt damit, wie sich Bilder nachträglich aus dem Internet entfernen lassen könnten. In der Kategorie Umgangsformen und Regeln erhielt den Sonderpreis für Schüler Marco Pleuter für ein Video über Cybermobbing und die unkontrollierte Verbreitung veröffentlichter Daten im Internet.
Einen kategorieübergreifenden Sonderpreis erhielt Jasmin Mikolay für ihr Konzept eines Hilfe- und Schulungsprogramm für den Umgang mit dem Internet.

“Jeder muss wissen, dass das Internet nicht vergisst und Informationen im Netz auf Dauer verfügbar bleiben – und zwar regelmäßig auch dann, wenn sie am ursprünglichen Ort längst gelöscht sind. Rechtliche Regelungen stoßen daher an Grenzen. Jeder sollte sich aktiv damit auseinandersetzen, welche Informationen er von sich ins Netz stellt und – auch darüber müssen wir diskutieren – welche Informationen über andere er preisgibt”, sagte Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich.

[Mit Material von Peter Marwan, itespresso.de]