Microsoft setzt Importverbot gegen Motorola-Handys durch

Die US-Außenhandelsbehörde International Trade Commission (ITC) hat im Patentstreit mit Motorola Mobility zugunsten von Microsoft entschieden. Motorola darf bestimmte Mobiltelefone nicht mehr in die USA einführen, die gegen ein Patent des Softwarekonzerns verstoßen.

Das Urteil muss noch innerhalb von 60 Tagen vom Vorsitzenden der Behörde bestätigt werden. Zudem muss Motorola eine Sicherheitsleistung in Höhe von 0,33 Dollar für jedes Mobiltelefon hinterlegen, das es in diesem Zeitraum einführt. Um dem Verkaufsverbot zu entgehen, ist das Unternehmen wahrscheinlich gezwungen, die Software seiner Handys zu ändern.

“Microsoft hatte zu Beginn der Ermittlungen der ITC neun Patente gegen Motorola Mobility in Stellung gebracht”, heißt es in einer Erklärung von Motorola. “Auch wenn wir von der Entscheidung der Kommission enttäuscht sind, dass bestimmte Motorola-Produkte ein Patent verletzen, freuen wir uns darauf, das vollständige Urteil lesen zu können, um die Gründe zu erfahren. Wir werden alle Optionen inklusive einer Berufung prüfen.”

Der Streit zwischen den beiden Firmen dreht sich um die Terminplanungssoftware bestimmter Droid-Smartphones und des Tablets Xoom, auf denen Googles Mobilbetriebssystem Android läuft. Microsoft argumentiert, dass die Software seine ActiveSync-Technologie verletzt.

Im Dezember hatte ein Richter der ITC geurteilt, dass Motorola gegen eines der von Microsoft angeführten neun Patente verstößt. Ein sechsköpfiges Gremium der Behörde hat diese Entscheidung nun in weiten Teilen bestätigt.

Microsoft sieht das Urteil als einen Einstieg in Lizenzverhandlungen mit Motorola an. “Wir hoffen, dass Motorola nun gewillt ist, sich der Mehrheit der Hersteller, die Android-Geräte in den USA verkaufen, anzuschließen, indem sie eine Lizenz für unsere Patente nehmen”, wird David Howard, Corporate Vice President und Deputy General Counsel bei Microsoft, in einer Pressemeldung zitiert.

Technologieunternehmen wenden sich in den letzten Jahren immer häufiger an die ITC, um ihre Streitigkeiten auszutragen. Eine Beschwerde bei der Außenhandelsbehörde kann parallel zu einer Zivilklage verfolgt werden. Zudem erhöht die Androhung eines Importverbots in der Regel die Verhandlungsbereitschaft.

[mit Material von Jay Greene, News.com]

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