FTD: Bundeswehr kann auch im Internet kämpfen

Nach jahrelangen Vorbereitungen ist die Bundeswehr inzwischen offenbar nun auch in der Lage, Computernetze und Server anzugreifen. Das berichtet die Financial Times Deutschland.

Das Blatt beruft sich dabei auf Unterlagen des Verteidigungsministeriums für den Bundestag. Demnach hätten die Streitkräfte eine “Anfangsbefähigung” für Attacken in “gegnerischen Netzen” erreicht. Die neue Einheit für Computernetzwerkoperationen sei beim Kommando Strategische Aufklärung in Gelsdorf bei Bonn angesiedelt. Seit Ende 2011 sei die Einheit einsatzfähig.

Im Rahmen des verfassungsrechtlichen Rahmens, müsse die Bundeswehr auch im Cyberraum operieren können, zitiert das Blatt einen Ministeriumssprecher. Diese Fähigkeit soll nun ständig weiterentwickelt werden. Bislang sei die Truppe aber noch nicht eingesetzt worden.

Der Aufbau einer Hackereinheit bei der Bundeswehr läuft laut FTD bereits seit 2006. Die Einheit bestehe zum großen Teil aus Informatikexperten der Bundeswehruniversitäten.

Länder wie die USA und Israel investiere bereits Milliarden, um internetbasierte Attacken abwehren zu können. Sicherheitsexperten warnen immer wieder davor, dass Computerangriffe auf Stromnetze oder Wasserwerke weitaus gefährlichere Folgen haben können als konventionelle Anschläge.

Die Befürchtungen sind offenbar nicht übertrieben. In der vergangenen Woche hatten Security-Forscher den Cyber-Virus Flame entdeckt. Er hat vor allem Ziele im Nahen Osten im Visier, der Iran beklagte massive Datenverluste.

Nahezu gleichzeitig war bekannt geworden, dass der Stuxnet-Wurm, der 2010 unter anderem das iranische Atomkraftwerk Natanz lahmlegte, ist im Auftrag der Regierungen von Israel und der Vereinigten Staaten von Amerika entwickelt worden war. Experten hatten dies lange vermutet, die New York Times hat dafür nun nach eigenen Angaben Beweise entdeckt.

Vor einem möglichen Bundeswehreinsatz mit digitalen Waffen müssen laut FTD noch die rechtlichen Grundlagen geprüft werden. Offen sei etwa, wie sich Einsätze mit deutschem Recht oder internationalen Abkommen gegen Computerkriminalität vereinbaren ließen.

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