Die “geheimen” Regeln der Oracle Cloud

In einem angeblich vertraulichen Papier zeichnet Oracle auf, wie sich der Hersteller die Regeln in der eigenen Cloud vorstellt. Vor allem für Oracle-Cloud-Anwender und solche die es vielleicht werden wollen, empfehle sich eine Lektüre, so Analysten.

In den moisten Punkten entspricht das Oracle-Reglement für den Einsatz in der Cloud dem Standard der Industrie. Allerdings gibt es auch einige Punkte, die man sich zumindest genauer anschauen sollte.

Das als “vertraulich” gekennzeichnete Dokument wurde am 1. Dezember zum letzten Mal aktualisiert. Allerdings führt der Link, unter dem das Dokument für “Cloud Hosting Delivery Policies” noch am Wochenende verfügbar war, inzwischen ins Leere.

Wie auch andere Hersteller auch, bietet Oracle inzwischen mit Platform-as-a-Service oder auch mit den Fusion Applications eine große Fülle von Cloud-Angeboten. Und abseits von individuellen Vereinbarungen schreibt hier Oracle fest, welche Regeln bei den eigenen Cloud-Angeboten gelten.

Wie US-Medien berichten, räumt sich Oracle laut dem Dokument das Recht ein, einen Account im Zweifelsfall einfach still legen zu dürfen. Voraussetzung dafür wäre zum Beispiel eine Auseinandersetzung oder ein Verstoß gegen die Nutzungsbestimmungen.

Der CEO von Constallation Research, Ray Wang, sieht hier einen wichtigen Punkt. Denn solche Bestimmungen lassen sich bei lokal installierten Lösungen nicht so ohne weiteres umsetzen. Daher sollten Unternehmen sich darüber klar werden, welche Prozesse oder Auslöser, diesen Schritt von Oracle auslösen könnten.

Oracle gewährleistet eine Verfügbarkeit von 99,5 Prozent. Das klingt zunächst gut. Doch bemisst Oracle diese Verfügbarkeit an der geplanten Verfügbarkeit. Und so gesteht sich Oracle einige Ausnahmen für “unerwartete Ausfälle” zu. Diese greifen zum Beispiel, wenn “Verwaltung, Hilfs- oder Administrativ-Services” nicht verfügbar sind.

Auch im Falle von Angriffen von Hackern oder bei Virus-Befall will sich Oracle eine Ausnahme aus dem Service Level Agreement gewähren.