EU-Sanktionen gegen Google

Google sieht sich einem neuen Datenschutzverfahren gegenüber.

Offenbar wollen die Datenschutzbehörden der EU noch vor dem Sommer “mit repressiven Maßnahmen” gegen Google und dessen Verstöße gegen den Datenschutz vorgehen. Google habe entsprechende Empfehlungen nicht umgesetzt, so die Datenschützer. Google hingegen sieht sich im Recht und erklärt, nicht gegen geltende Bestimmungen zu verstoßen.

Die Maßnahmen gegen Google hat jetzt die französische Datenschutzaufsicht Commission Nationale de l’Informatique (CNIL) angekündigt. Wie es heißt, habe Google eine vor vier Monaten gesetzte Frist verstreichen lassen und auch etwa ein Dutzend Empfehlungen zur neuen Datenschutzrichtlinie des Unternehmens nicht umgesetzt. Diese Empfehlungen waren im vergangenen Oktober von den 27 nationalen Regulierungsbehörden der EU verabschiedet worden.

 

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Zu den geforderten “Empfehlungen” zählten etwa die Verbesserung von Informationen über Daten, mehr Klarheit über die Verknüpfung von Daten über verschiedene Google-Dienste hinweg. Auch wollten die Datenschützer unter anderem präzise Angaben darüber, wie lange persönliche Daten von dem Suchkonzern gespeichert werden.

“Die europäischen Datenschutzbehörden haben zur Kenntnis genommen, dass Google auf ihre Empfehlungen nicht präzise und effektiv geantwortet hat”, heißt es in einer Pressemitteilung des CNIL, das das Verfahren gegen Google leitet. “In diesem Zusammenhang müssen die europäischen Datenschutzbehörden handeln und ihre Ermittlungen fortsetzen. Sie schlagen deswegen die Einrichtung einer von der CNIL geführten Arbeitsgruppe vor, um repressive Maßnahmen zu koordinieren, die vor dem Sommer stattfinden sollten.”

Google bestreitet hingegen, dass seine Datenschutzrichtlinie gegen EU-Recht verstößt. “Unsere Richtlinie hält sich an europäische Gesetze und erlaubt es uns, einfachere und effektivere Dienste anzubieten”, teilte der Suchriese mit. “Wir haben in vollem Umfang mit der CNIL zusammengearbeitet und werden dies weiterhin tun.”

Die neue Datenschutzerklärung des Suchkonzerns, die rund 60 Einzelregelungen ersetzt, gilt seit März 2012. Der Suchanbieter behält sich dabei ausdrücklich vor, persönliche Informationen über seine Dienste hinweg zusammenzuführen. “Kurz gesagt: Wir behandeln Sie als einen einzelnen Nutzer bei all unseren Produkten, was eine einfachere, intuitivere Google-Erfahrung bedeutet”, erklärte Googles Datenschutzbeauftragte Alma Whitten im Frühjahr 2012.

Kritiker behaupten, die neue “Datenaustauschrichtlinie” erlaube es dem Suchriesen, sich ein genaueres Bild von seinen Nutzern zu machen. Auch wenn die Daten gegenüber Werbetreibenden anonym bleiben, befürchten Datenschützer, dass es vor allem für Regierungsbehörden einfacher wird, die Identität eines Nutzers zu ermitteln.

Im Oktober 2012 wollten die Regulierer unter anderem von Google wissen, welche Absichten es mit der neuen Richtlinie verfolgt. Google benötige zudem die “explizite Zustimmung” der Nutzer, um deren Daten zusammenlegen zu können. “Internetfirmen sollten keine Datenschutzhinweise entwickeln, die zu komplex, übermäßig lang und zu sehr rechtlich orientiert sind.”

Ursprünglich hatte die EU Google aufgefordert, bis zum Abschluss des Verfahrens auf die Einführung der neuen Regeln zu verzichten. Google lehnte dies mit dem Argument ab, man habe die Regulierungsbehörden vorab detailliert über die Änderungen informiert. Zu dem Zeitpunkt habe es keine Einwände gegeben.

[mit Material von Stefan Beiersmann, ZDnet.de]

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