Apple bessert Garantie in der EU nach

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Apple ändert die Angaben zur Garantie in Deutschland, Belgien und Frankreich. Apple korrigiert damit eine von Verbraucherschützern kritisierte Formulierung.

Apple konkretisiert die Formulilerungen rund um die Garantieansprüche der Anwender.
Apple konkretisiert die Formulilerungen rund um die Garantieansprüche der Anwender.

Mit einem neuen Wortlaut für die Garantievereinbarungen für Deutschland, Belgien und Frankreich kommt Apple Kritikern entgegen. Jetzt entsprechen die Formulierungen weitgehend der Version, die Apple seit geraumer Zeit in Italien verwendet. Aus den Garantievereinbarungen geht hervor, dass die einjährige freiwillige Garantie nicht die EU-weit verbindliche Gewährleistung beeinflusst, die zwei Jahre lang gilt.

So heißt es jetzt in den Geschäftsbedingungen des Apple Store: “Die Vorteile der eingeschränkten einjährigen Apple-Herstellergarantie oder der Herstellergarantie für Produkte, die nicht mit der Marke Apple gezeichnet sind, wenn zutreffend, gelten zusätzlich zu den Rechten, die Ihnen das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch im Falle der Mangelhaftigkeit Ihres Produktes gewährt.”

Zur Klarstellung hat Apple auch eine Informationsseite auf angepasst, die die Unterschiede zwischen gesetzlicher Gewährleistung, Apples Standard-Garantie und einem gegen Aufpreis erhältlichen AppleCare-Schutz tabellarisch auflistet.

Dort heißt es: “Kunden, die Apple-Produkte kaufen, haben neben den durch die einjährige Apple-Herstellergarantie und den optionalen AppleCare Protection Plan geltenden Vorteilen zusätzliche Rechte im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung in der Europäischen Union. Die Verbraucherschutzgesetze der EU gelten auch für Produkte, die nicht von Apple stammen, aber bei Apple gekauft wurden.”

Die Tabelle zeigt aber auch, dass Apple die vorgeschriebene Gewährleistung so eng wie möglich auslegt. Um sie in Anspruch zu nehmen, kann man sich – im Gegensatz zur freiwilligen einjährigen Garantie – nicht an eine Hotline wenden, sondern ausschließlich an den Händler. Unter dem Punkt “Enthaltene Reparatur- oder Austauschoptionen” steht lediglich “Details beim Händler erfragen”. Apple ermutigt auf diese Weise nicht gerade dazu, die zustehende Gewährleistung tatsächlich in Anspruch zu nehmen.

Apples Standardgarantie ermöglicht Kunden, bei Vorfällen innerhalb des ersten Jahres das Produkt – nach Rücksprache mit Apple Store oder Hotline – einzusenden und reparieren zu lassen. Wie lange die Reparatur dauern darf, ist nicht festgelegt. Telefonsupport leistet Apple lediglich 90 Tage ab Kaufdatum.

Mit der Modifikation reagiert Apple auf einen in Italien verlorenen Rechtsstreit und nachfolgende Diskussionen über seinen möglichen Verstoß gegen EU-Recht. In Italien wurde der Konzern zu 900.000 Euro Strafe verurteilt; er verlor auch das Berufungsverfahren. Daraufhin änderte er vor einem Jahr die Formulierungen in seinen italienischsprachigen Garantiebestimmungen.

Apples Garantiebestimmungen haben auch schon in China für Unmut gesorgt, wo ebenfalls gesetzliche Vorschriften unterschritten wurden. Apple reagierte auf die Vorwürfe in seinem “zweitwichtigsten Markt” mit einer öffentlichen Entschuldigung durch CEO Tim Cook.

[mit Material von Florian Kalenda, ZDNet.de]

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