“Zwingende Beweise” für E-Book-Preisabsprache durch Apple

Apple e-book Preisabsprache

Um höhere Preise bei E-Books durchsetzen zu können hat Apple sich mit führenden US-Verlagen abgesprochen. Das sieht ein US-Gericht als erwiesen an.

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Apple hat laut einem US-Gericht Preisabsprachen bei E-Books “orchestriert”.

In dem 159-seitigen Urteil eines US-Bundesgericht sehen die Richter “zwingende Beweise” für eine zentrale Rolle von Apple bei der Preisabsprache zu E-Books.

“Wenn Apple diese Verschwörung nicht orchestriert hätte, dann hätte diese im Frühjahr 2010 nicht gelingen können”, so Richterin Denise Cote in ihre Entscheidung. Als unrechtmäßig befand sie dabei nicht einzelne Handlungen wie Apples parallele Verhandlungen mit den Verlagen, das eingeführte Agenturmodell oder die vertraglich vereinbarte Meistbegünstigungsklausel, sondern das Vorgehen des Unternehmens insgesamt: “Unrechtmäßig war der Einsatz dieser Komponenten, um eine Verschwörung mit den beklagten Verlagen zu ermöglichen.”

“Dieses Ergebnis ist ein Sieg für Millionen Verbraucher, die sich für die Lektüre elektronischer Bücher entschieden haben”, so Chefankläger Bill Baer, der die Kartellabteilung des US-Justizministeriums leitet. “Die Gerichtsentscheidung ist ein entscheidender Schritt, um den Schaden rückgängig zu machen, der durch Apples gesetzwidrige Handlungen verursacht wurde.”

Apple muss jetzt mit einer Strafe rechnen, deren Höhe aber erst noch festgelegt wird. Der iPad-Hersteller bestreitet die Vorwürfe noch immer. “Als wir den iBookstore 2010 einführten, gaben wir den Kunden mehr Wahlmöglichkeiten, brachten lange fehlende Innovation und Wettbewerb in den Markt, brachen Amazons monopolistischen Griff auf die Verlagsbranche”, erklärte Apple-Sprecher Tom Neumayr. “Wir haben nichts Falsches getan.”

Um dem iPad bessere Chancen als E-Readern zu geben, hatte Apple mit den Verlagen ein Agenturmodell mit festgelegten E-Book-Preisen vereinbart, bei dem es einen Anteil von 30 Prozent einbehält. Besondere Hebelwirkung entfaltete dabei eine Meistbegünstigungsklausel, die dem iPad-Hersteller garantierte, dass andere Anbieter keine besseren Konditionen erhalten konnten.

In der Folge konnte beispielsweise der Verleger Macmillan auch Amazon zu höheren E-Book-Preisen und der Übernahme des Agenturmodells zwingen. Der Onlinehändler hatte zuvor aktuelle Bestseller für 9,99 Dollar angeboten. Apple regte die Verlage jedoch an, die Preise auf 12,99 und 14,99 Dollar zu erhöhen. Das ging beispielsweise aus einer E-Mail von Steve Jobs an News-Corp-Manager James Murdoch hervor, in der er für “einen echten breiten E-Book-Markt” mit solchen angehobenen Preisen plädierte.

Alle fünf beteiligten Verlage – darunter auch Macmillan, eine Tochterfirma der deutschen Verlagsgruppe Georg von Holtzbrinck – haben sich längst auf einen Vergleich mit dem US-Justizministerium eingelassen. Als letzter Verlag knickte die zu Pearson gehörende Penguin Group ein und verpflichtete sich zur Zahlung von 75 Millionen Dollar Schadenersatz. Nur Apple blieb bei seiner Position und muss nach dem ergangenen Urteil jetzt außerdem mit einer Sammelklage von Verbrauchern rechnen.

[mit Material von Bernd Kling, ZDNet.de]