Microsoft geht gerichtlich gegen kritischen Windows-8-Artikel auf Zeit Online vor

Mit einer einstweiligen Verfügung ist Microsoft gegen den Artikel “Trusted Computing: Bundesregierung warnt vor Windows 8” erfolgreich vorgegangen.

zeit-de-trusted-computing-bundesregierung-warnt-vor-windows-8Am Münchner Landgericht hat Microsoft eine einstweilige Verfügung erwirkt. Darin wird Zeit Online aufgefordert, den kritischen Bericht über einen internen Bericht des Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), von der Seite zu nehmen. Zeit Online hatte diesen Bericht mit der Überschrift Trusted Computing: Bundesregierung warnt vor Windows 8 veröffentlicht.

“Nachdem eine kollegiale Anfrage auf dem kurzen Dienstweg negativ beschieden worden war, sahen wir uns gezwungen, den gerichtlichen Weg einzuschlagen,” so Shelley McKinley, Chefjustiziarin bei Microsoft Deutschland. “Unzutreffende Headlines, wie diese, sind massiv geschäftsschädigend und beeinträchtigen die Rechte unseres Unternehmens.”

Die einstweilige Verfügung richtet sich gegen die Überschrift und nicht gegen den Artikel. Dennoch hat sich Zeit Online offenbar entschieden, hat den Beitrag komplett von der Seite zu nehmen. In einer kurzen Mitteilung heißt es: “Microsoft hat eine einstweilige Verfügung gegen Zeit Online erwirkt, gegen die wir uns juristisch wehren. Bis zur gerichtlichen Entscheidung darf Zeit Online den Artikel nicht weiter verbreiten”.

Kurz nach der Erstveröffentlichung des Artikels, veröffentlichte das BSI wiederum eine Stellungnahme: “Das BSI warnt weder die Öffentlichkeit, deutsche Unternehmen noch die Bundesverwaltung vor einem Einsatz von Windows 8?.

Allerdings heißt es bereits im nächsten Satz: “Das BSI sieht derzeit jedoch einige kritische Aspekte im Zusammenhang mit bestimmten Einsatzszenarien, in denen Windows 8 in Kombination mit einer Hardware betrieben wird, die über ein TPM 2.0 verfügt. […] Aus Sicht des BSI geht der Einsatz von Windows 8 in Kombination mit einem TPM 2.0 mit einem Verlust an Kontrolle über das verwendete Betriebssystem und die eingesetzte Hardware einher. Daraus ergeben sich für die Anwender, speziell auch für die Bundesverwaltung und kritische Infrastrukturen, neue Risiken. Insbesondere können auf einer Hardware, die mit einem TPM 2.0 betrieben wird, mit Windows 8 durch unbeabsichtigte Fehler des Hardware- oder Betriebssystemherstellers, aber auch des Eigentümers des IT-Systems Fehlerzustände entstehen, die einen weiteren Betrieb des Systems verhindern. Dies kann so weit führen, dass im Fehlerfall neben dem Betriebssystem auch die eingesetzte Hardware dauerhaft nicht mehr einsetzbar ist. Eine solche Situation wäre weder für die Bundesverwaltung noch für andere Anwender akzeptabel. Darüber hinaus können die neu eingesetzten Mechanismen auch für Sabotageakte Dritter genutzt werden. Diesen Risiken muss begegnet werden.”

Andererseits sieht das BSI für “für bestimmte Nutzergruppen” einen Sicherheitsgewinn aus Windows 8 und einem TPM-Chip. “Hierzu gehören Anwender, die sich aus verschiedenen Gründen nicht um die Sicherheit ihrer Systeme kümmern können oder wollen, sondern dem Hersteller des Systems vertrauen, dass dieser eine sichere Lösung bereitstellt und pflegt.”

Ein Termin für die Berufung steht derzeit noch nicht fest. Das Gericht wird darüber zu entscheiden haben, ob ein “kritischer Aspekt” und “Risiken”, die Fachleute in Sachen Windows 8 und TPM sehen, auch als “Warnung” interpretiert werden kann.

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[mit Material von Kai Schemerer, ZDNet.de]

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