Kim Dotcom verklagt neuseeländische Polizei wegen Megaupload-Razzia

Kim Dotcom Schmitz

Aufgrund einer Razzia wegen seiner Tauschbörse Megaupload verklagt Kim “Dotcom” Schmitz die neuseeländische Polizeibehörde. Eine Spezialeinheit soll “exzessive Gewalt” angewandt und Türen eingetreten haben. Angeblich wurden im Vorfeld Computer und Telefon von Schmitz abgehört und die Aktion vertuscht. Der damalige Haftbefehl sei ebenfalls nicht gültig gewesen.

Gegen die neuseeländische Polizei hat Kim “Dotcom” Schmitz eine Klage eingereicht. Sie soll ihn illegal ausspioniert und exzessive Gewalt bei einer Razzia im Jahr 2012 auf Schmitz‘ Grundstück angewandt haben, so der Vorwurf von Schmitz. Vor dem Auckland High Court fordert Schmitz Schadenersatz in Höhe von 8,55 Millionen Neuseeländische Dollar (5,25 Millionen Euro), wie der New Zealand Herald berichtet.

Kim Dotcom SchmitzMegaupload war im Januar 2012 im Rahmen einer internationalen Polizeiaktion wegen mutmaßlichen Urheberrechtsverstößen geschlossen worden. Die Polizei nahm Schmitz und drei Angestellte in Untersuchungshaft. Sie kamen später gegen Kaution frei. Schmitz gründete anschließend einen neuen Cloudspeicher-Dienst unter dem Namen Mega.

Den Grund für die jetzige Klage hatte ein Berufungsgericht im März geliefert. Es entschied, dass eine Klage von Schmitz gegen das Government Communications Security Bureau (GCSB) wegen illegaler Abhörmaßnahmen zulässig sei. Sowohl Telefon als auch Computer von Schmitz hatten Behörden abgehört. Der stellvertretende Premierminister Neuseelands, Bill English, soll laut Klageschrift versucht haben, den Vorfall zu vertuschen.

Weiter heißt es über die Razzia, dass sie “exzessiv aggressiv und in die Privatsphäre eindringend” gewesen sei. Einheiten, die für Terrorismusabwehr geschult sind, seien mit Hubschrauber gekommen, hätten Türen  eingetreten, unbewaffnetes Sicherheitspersonal mit Handschellen gefesselt und Schmitz’ Frau Mona den Kontakt mit ihren Kleinkindern verweigert.

Den Einsatz von Spezialeinheiten halten Rechtsvertreter der Regierung aber für legitim. Ihnen zufolge hat eine Überwachung oder Vertuschung nicht stattgefunden. Dennoch entschuldigte sich Premierminister John Key für den Vorfall.

Der High Court hatte schon letzten Juli den von den Behörden vorgelegten Durchsuchungsbefehl für ungültig (weil zu unspezifisch) erklärt. Die US-Bundespolizei FBI hatte die Razzia beantragt. Diese fordert nach wie vor die Auslieferung von Schmitz wegen Urheberrechtsverstößen, Geldwäsche und organisierter Kriminalität. Schmitz drohen in den USA bis zu 20 Jahre Haft.

Ab März 2014 wird die Klage gegen die Polizei verhandelt – und damit vor dem Abschiebungsverfahren. Als Direktor von Mega war Kim Dotcom letzten Monat zurückgetreten. Nach eigenen Angaben will er sich auf einen geplanten neuen Dienst namens Mega Music, sein Abschiebungsverfahren und die Gründung einer politischen Partei konzentrieren.

[mit Material von Florian Kalenda, ZDNet.de]