Gratis-WLAN an über 100 Bahnhöfen

Die Telekom baut das Angebot an Gratis-WLAN aus und kooperiert dafür mit der Deutschen Bahn. Ab sofort können Reisende an Bahnhöfen bis zu 30 Minuten täglich gratis kabellos surfen.

Für das kostenlose WLAN-Angebot hat die Bahn offenbar einen triftigen Grund: “Wir wollen den Aufenthalt im Bahnhof für unsere Kunden noch attraktiver machen. Die kostenlose WLAN-Nutzung ermöglicht es, während der Zeit am Bahnhof zum Beispiel Smartphone oder Tablet mit der Cloud zu synchronisieren”, so André Zeug, Vorstandsvorsitzender der DB Station & Service AG.

Mit dem kostenlosem WLAN verbindet sich der Nutzer auf seinem Mobilgerät unter den WLAN-Einstellungen. Dort muss nach verfügbaren Netzwerken gesucht und anschließend “Telekom” ausgewählt werde. Nach Eingabe einer beliebigen Internetadresse im Webbrowser erscheint dann das Hotspot-Portal. Dort ist die Handynummer einzugeben, um einen Zugangscode per SMS zu erhalten. Dieser muss anschließend im Hotspot-Portal eingegeben werden.

Eine weitergehende Registrierung ist nicht nötig. Nach Ablauf der 30 Minuten loggt der Service den Nutzer automatisch aus. Dann hat er die Möglichkeit, das WLAN zu den üblichen Telekom-Hotspot-Tarifen weiter zu verwenden. Ein Tagespass für Kunden ohne Telekom-Vertrag kostet beispielsweise 4,95 Euro.

Laut Deutscher Bahn hat die Nutzung der WLAN-Hotspots an Bahnhöfen in den vergangenen Jahren um durchschnittlich 20 Prozent zugelegt. Allein im vergangenen Jahr rüstete die Telekom 75 Bahnhöfe mit der Drahtlostechnik aus. Aktuell ist sie an 105 Bahnhöfen verfügbar und ebenso in zahlreichen ICE-Zügen. Eine Auflistung der Standorte findet sich unterwww.bahn.de/wlan.

Auch in einigen deutschen Städten gibt es mittlerweile an öffentlichen Plätzen Gratis-WLAN. Den Anfang machten im Oktober 2012 Berlin und Potsdam, wo die Hotspots von Kabel Deutschland betrieben werden. München zog Mitte 2013 nach. Ende Juli kündigte Kabel Deutschland zudem eine “WLAN-Offensive in Bayern” an, in deren Rahmen bis Ende Oktober rund 300 öffentliche WLAN-Hotspots im Freistaat eingerichtet werden sollen.

Rechtsunsicherheit bei der Bereitstellung öffentlich zugänglicher WLAN-Netze in Deutschland gibt es aber nach wie vor. Unter dem Begriff der Störerhaftung haftet bei Missbrauch derjenige der den Internetanschluss zur Verfügung stellt, etwa bei illegalen Downloads.

[mit Material von Björn Greif, ZDNet.de]