RedTube-Abmahner offenbar ohne Filmrechte

Die massenweisen Abmahnungen gegen Nutzer des Online-Angebotes von RedTube haben offenbar nicht nur ohne Rechtsgrundlage gehandelt, sondern sollen darüber hinaus noch nicht einmal im Besitzt der fraglichen Filmrechte sein.

RedTube_Streaming_Abmahnung_uundcLaut “Welt am Sonntag soll die Schweizer Firma The Archive, für die Regensburger Kanzlei Urmann + Collegen Tausende von Redtube-Nutzern abgemahnt hatte, nicht über die nötigen Rechte an den fraglichen Filmen verfügen. Das gehe angeblich aus den Vertragskopien hervor, die der Zeitung vorliegen.

Demnach habe The Archive die Online-Verwertungsrechte der betreffenden Filme von der Berliner Firma Hausner Productions übernommen. Diese wiederum erwarb die weltweiten Rechte an insgesamt zehn Pornos von der spanischen Firma Serrato Consultores S.L. aus Barcelona. Allerdings ist im deutschen Handelsregister derzeit kein Berliner Unternehmen mit dem Namen Hausner Productions bekannt.

Allerdings soll die Firma die Clips nur umetikettiert und umbenannt haben und nicht die Rechte an den Filmen besitzen. Die “Welt am Sonntag” stützt sich dabei auf Einträge in der Adult Movie Database. Diese listet die Titel unter komplett anderen Namen. Als Urheber werde hier die amerikanische Pornoproduktions-Firma Combat Zone USA genannt. In wie weit diese Informationen belastbar sind, ist allerdings zweifelhaft.

Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Abmahnwelle sind bereits kurz vor Weihnachten aufgetaucht. Das Landgericht Hamburg erließ auf Antrag von Redtube eine einstweilige Verfügung gegen den Versand von Abmahnschreiben im Namen der Firma The Archive AG durch die Rechtsanwaltskanzlei Urmann + Collegen. “Wie vom Gericht entschieden, ist es der Firma The Archive AG von nun an untersagt, Abmahnschreiben an Nutzer der Internetplattform Redtube zu versenden, in denen behauptet wird, dass Nutzer das Urheberrecht von The Archive AG verletzt haben. Dies gilt nicht nur für die in den von der Rechtsanwaltskanzlei Urmann + Collegen versandten Abmahnschreiben benannten Videos, sondern für alle Streaming-Clips an denen die Firma The Archive AG Urheberrechte geltend macht”, heißt es in einer Mitteilung von Redtube.

Das Gericht stuft die Forderungen der Firma The Archive AG als unbegründet ein. Die Nutzer hätten keinen Grund, davon auszugehen, dass die von Redtube angebotenen digitalen Inhalte aus illegalen Quellen stammen. Der Portalbetreiber versichert erneut, dass “zu keiner Zeit Nutzerdaten, weder IP-Adressen noch sonstige Informationen, an Dritte weitergegeben” wurden.

Alex Taylor, Vizepräsident von Redtube, kommentierte: “Diese Entscheidung ist nicht nur ein Sieg für die Nutzer von Redtube, sondern für jede Person, die Streaming-Webseiten besucht. Es ist eine klare Botschaft, dass die Ausnutzung von persönlichen Informationen und die Verletzung der Privatsphäre aus rein finanziellen Interessen nicht toleriert wird.”

Wenige Tage zuvor hatte das Landgericht Köln zum zweiten Mal – und diesmal ausführlich – zu den Auskunftsanträgen des Rechtsanwalts Daniel Sebastian im Auftrag der The Archive AG Stellung genommen (PDF). Darin bezweifelt das Landgericht die Rechtmäßigkeit bei der Ermittlung der IP-Adressen, zudem ermittelt in diesem Fall bereits die Staatsanwaltschaft.

[mit Material von Kai Schmerer, ZDNet.de]

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