Kartellverfahren – EU fordert neue Zugeständnisse von Google

Droht Google nun doch eine Milliarden-Strafe. Es wird immer deutlicher, dass die EU von der im Februar getroffenen Einigung abrücken will. Zahlreiche Beschwerden zeigten, dass Google weitere Zugeständnisse machen muss, so der EU-Wettbewerbskommissar. Inzwischen droht die Wettbewerbskommission dem Suchkonzern mehr oder minder unverholen.

Joaquin Almunia findet in einer Rede vor dem Wirtschaftsausschuss des EU-Parlaments deutliche Worte in der kartellrechtlichen Untersuchung von Googles Such-Praxis. Quelle: ZDNet.com
Joaquin Almunia findet in einer Rede vor dem Wirtschaftsausschuss des EU-Parlaments deutliche Worte in der kartellrechtlichen Untersuchung von Googles Such-Praxis. Quelle: ZDNet.com

Google müsse die Vorschläge, die der Suchkonzern in dem drohenden Kartellverfahren mit der EU bereits gemacht hat, erneut nachbessern. Das fordert der EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia in einer Rede vor dem EU-Parlament. Almunia erklärt, dass es zahlreiche Beschwerden gegen verschiedene Aspekte der im Februar getroffenen Einigung gegeben habe. Noch im Mai hatte Almunia die Einigung mit Google auch gegen Kritik aus der Politik verteidigt. Damals strebte Almunia eine rasche Beilegung des Verfahrens an.

Almunia spricht von zwanzig offiziellen Beschwerden. Diese hätten “frische Beweise sowie belastbare Argumente gegen verschiedene Aspekte der jüngsten Vorschläge von Google” ergeben.

Diese neuen Informationen seien Google im Verlauf des Monats zugegangen. Nun müsse man sehen, ob Google in der Lage sei, diese Probleme anzugehen und die Bedenken der Wettbewerbshüter zu zerstreuen.

“Wenn Googles Antwort in die richtige Richtung geht, dann werden die Artikel 9 Bestimmungen weiter gültig sein. Andernfalls wird der nächste logische Schritt die Vorbereitung einer Mitteilung der Beschwerdepunkte sein”, so Almunia in der Rede vor dem EU-Parlament am Dienstag, den 23. September, die als Transskript vorliegt.

Artikel 9 der Regelung 1/2003 erlaubt es Unternehmen Vorschläge zu unterbreiten. Diese sind dann aber bindend, wenn sie von der EU akzeptiert werden. Die Mitteilung der Beschwerdepunkte, englisch Statement of Objections ist ein formaler Schritt der offiziellen Untersuchungen von Kartellrechtsverstößen. Dieses Statement kann dann zum Verbot der beanstandeten Praxis führen und mit einer Strafe in Höhe von 10 Prozent des jährlichen weltweiten Umsatzes des Unternehmens belegt werden.

Seit 2010 untersucht die EU die Praxis des Suchmaschinenbetreibers. Mehrere Konkurrenten und Unternehmen hatten bei der EU Beschwerde eingelegt, dass Google die eigenen Suchergebnisse bevorzuge. Beschwerden gibt es unter anderem wegen des Kartendienstes Maps, aber auch bei Preisvergleichen etwa bei Hotels.

Bereits anfangs des Monats hatte Almunia Kritik an den Vorschlägen laut werden lassen.Google hatte im Februar über Zugeständnisse mit der EU eine Einigung erzielt. Schon vor wenigen Wochen hatte Almunia öffentlich erklärt, dass die Reaktionen der Beschwerdeführer auf die Einigung äußerst negativ aufgefasst worden waren. Nun fordert die EU weitere Zugeständnisse des Suchriesen, der in manchen Märkten bis zu 90 Prozent Marktanteil besitzt.

Auch Microsoft zählt zusammen mit anderen Unternehmen zu den Beschwerdeführern gegen Google. Im Rahmen der Einigung hatte Google sich verpflichtet, den Konkurrenten Raum neben den eigenen vertikal gelisteten Suchergebnissen einzuräumen. Dieser Raum soll jedoch versteigert werden. Zudem sei dieser Raum minderwertiger als der, den Google sich selbst zugestehe. Auch Exklusivvereinbarungen zwischen Google und anderen Werbetreibern stehen nach wie vor in der Kritik. Mit der im Februar erzielten Vereinbarung sei Google nach wie vor in der Lage die eigene Marktmacht zu missbrauchen, um Unternehmen an die eigene Plattform zu binden.

 

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