In einem Brief hat Google das Bundeskartellamt aufgefordert, die Beschwerden von Verlagen zur Durchsetzung des Leistungsschutzrechtes nicht weiter zu verfolgen. Der Frankfurter Allgemeinen Zeitung zufolge, der das Schreiben des Internetkonzerns vorliegt, will der Konzern, dass die Behörde formell beschließt, dass sie in der Sache nichts unternehmen wird.
Der Streit geht auf die Ausschnitte aus Artikeln zurück, die Google in der Nachrichtensuche anzeigt. Der Bundestag hatte das Leistungsschutzrecht im März 2013 verabschiedet. Im Vergleich zu früheren Entwürfen wurde es allerdings deutlich entschärft. Von der Regelung ausgenommen sind “einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte”. Damit bleiben sie lizenzfrei. Bei dem Gesetz ging es aber eigentlich genau um diese Snippets. Längere oder komplette Texte sind ohnehin durch das Urheberrecht geschützt.
Die VG Media hatte gemeinsam mit zwölf Presseverlagen, unter anderem Burda und Springer, im Juni eine erste Beschwerde eingereicht. Zahlreiche Online-Portale wie Focus Online, Handelsblatt.com, Spiegel Online, Stern.de, Sueddeutsche.de und auf FAZ.net hatten sich der Beschwerde nicht angeschlossen. Die NetMediaEurope GmbH, die die IT-Magazine silicon.de, ZDNet.de, ITespresso.de, CNET.de und GIZMODO.de betreibt, wird von der VG Media ebenfalls nicht vertreten.
Das Bundeskartellamt erklärte allerdings im August, dass es kein Missbrauchsverfahren gegen Google im Streit um das Leistungsschutzrecht einleiten werde. Kartellamtschef Andreas Mundt zufolge lag kein hinreichender Anfangsverdacht vor. Die Behörde schloss weitere Schritte jedoch nicht aus, falls “die Verlage Geld von Google verlangen und der Konzern sie daraufhin aus seiner allgemeinen Suche ganz entfernt”, berichtet die FAZ. Bislang ist es dazu jedoch noch nicht gekommen.
Ab dem 23. Oktober will der Internetkonzern zu von den durch die VG Media vertretenen Magazinen wie Bild.de, Computerbild.de oder Chip.de veröffentlichten Artikel keine Snippets mehr anzeigen. Infolgedessen werden in der Suche Artikel dieser Seiten nur noch mit dessen Überschrift und einem Link aufgeführt.
Die Zeitung weist auch darauf hin, dass ein formeller Beschluss nur gilt, bis das Bundeskartellamt über neue Erkenntnisse verfügt. Über eine separate Klage der VG Media gegen Google wurde bisher nicht entschieden.
Insgesamt ist das Vorgehen der Verlage als kurios zu bezeichnen. Seit August 2013 müssen sie einer Veröffentlichung der von ihnen publizierten Artikel in Form von sogenannten Snippets bei Google News zustimmen. Und nun wollen sie Geld von Google haben, weil ihre Artikel bei Google News erscheinen.
[mit Material von Stefan Beiersmann, ZDNet.de]
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