Patentstreit um E-Paper-Displays: Trekstor siegt über E-Ink

Trekstor Pyrus 2 LED (Bild: Trekstor)

Der deutsche Teil von E-Inks Europäischem Patent ist nichtig. Das entscheidet das Bundespatentgericht und folgt damit der Entscheidung des Landgerichts Mannheim. Im Zentrum des Streits steht die Anzeige von Trekstors E-Reader der Pyrus-Reihe.

Im Patentstreit mit E-Ink um die E-Reader-Reihe Pyrus kann Trekstor einen Sieg verzeichnen. E-Inks Europäisches Patent 1010036 B1 hat das Bundespatentgericht für nichtig erklärt. Gegen das Urteil kann E-Ink vor dem Bundesgerichtshof Berufung einlegen.

Trekstor Pyrus 2 LED (Bild: Trekstor)Mit der Entscheidung folgt das Bundespatentgericht der Auffassung des Landgerichts Mannheim. E-Ink hatte vor dem Gericht gegen Trekstor wegen Verletzung des Patents  EP 1010036 B1 in der E-Reader-Familie Pyrus geklagt (Aktenzeichen 2 O 296/12). Mit der Klage hatte das Unternehmen allerdings keinen Erfolg.

Am 8. Oktober 2013 urteilte das Mannheimer Gericht, dass eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass das gegen Trekstor geltend gemachte Patent für nichtig erklärt wird. Aus diesem Grund setzte es das Patentverletzungsverfahren bis zum Abschluss des parallel laufenden Nichtigkeitsverfahrens vor dem Bundespatentgericht aus.

E-Ink gegen Guangzhou OED Technologies

Die Auseinandersetzung mit Trekstor ist nur ein Teil eines größeren Patentrechtsstreit zwischen E-Ink und Guangzhou OED Technologies über sogenannte E-Paper-Displays. Weil Trekstor die E-Paper-Bildschirme für die Pyrus-E-Reader von Guangzhou OED Technologies erhält, geriet es ins Visier von E-Ink.

Neben dem nun zumindest vom Bundespatentgericht abgeschlossenen Verfahren laufen noch zwei weitere. Das Landgericht Mannheim hat auch in der Auseinandersetzung um die Verletzung des deutschen Teils des Europäischen Patents 1231500 B1 eine hohe Wahrscheinlichkeit gesehen, dass das Bundespatentgericht auch dieses für nichtig erklären wird. Bis zum Abschluss des parallelen Nichtigkeitsverfahrens hat es auch dieses Verfahren ausgesetzt. Für den 5. Februar 2015 ist die mündliche Verhandlung dafür angesetzt.

Das Landgericht Mannheim hat im Streit um ein drittes Patent (EP 1390810 B1) die von E-Ink erhobenen Vorwürfe nicht nachvollziehen können. Ein Sachverständiger untersucht momentan die streitgegenständlichen Produkte. Einen Termin für eine mündliche Verhandlung vor dem Bundespatentgericht für die zur Verteidigung von Trekstor eingereichte Nichtigkeitsklage gibt es noch nicht. Insgesamt ist Trekstor aber zuversichtlich, sich erfolgreich gegen E-Ink verteidigen und die E-Reader mit den E-Paper-Displays auf den deutschen Markt bringen zu können.

[mit Material von Peter Marwan, ITespresso.de]