EU wirft Luxemburg illegalen Beihilfen für Amazon vor

Die EU versucht die Steuerschlupflöcher von Amazon und anderen internationalen Konzernen zu schließen. Offenbar lässt sich diesen jedoch nur über das Wettbewerbsrecht beikommen.

Die EU-Kommission hegt Zweifel an der Rechtmäßigkeit des luxemburger Steuerkonstruktes für Amazon. In den Augen der EU könnte es sich dabei um eine illegale Staatshilfe handeln. In der Kritik steht die so genannte “verbindliche Steuerauskunft”, wie aus einem Brief der Kommission an die Behörden in Luxemburg hervorgeht. Das jetzt veröffentliche Schreiben ist auf den 7. Oktober 2014 datiert.

Zu diesem Zeitpunkt hatte die EU-Kommission auch eine eingehende Untersuchung der Steuergeschenke Luxemburgs für den US-Versender angekündigt. Das aktuell veröffentlichte Schreiben legt nun detailliert die Begründungen für diese Untersuchung offen.

Das US-Unternehmen hat wohl nicht zufällig den europäischen Hauptsitz in dem Großherzogtum: Seit 2003 gilt dort eine so genannte Steuervorentscheidung für Amazon S.à.r.l. Die Gewinne, die die europäische Tochter des Online-Riesen in Luxemburg versteuern muss, könnten zu niedrig angesetzt sein und Amazon einen wirtschaftlichen Vorteil verschaffen, so der Vorwurf der Wettbebwerbskommission. Im Jahr 2013 hatte Amazon S.à.r.l., wo die Gewinne der europäischen Töchter zusammenlaufen, laut Informationen der EU-Kommission einen Nettoumsatz von 13.612.449.784 Euro.

Eingang des Amazon-Logistikzentrums in Leipzig (Bild: Amazon).
Eingang des Amazon-Logistikzentrums in Leipzig (Bild: Amazon).

“Die nationalen Behörden dürfen nicht zulassen, dass einzelne Unternehmen ihre zu versteuernden Gewinne mit Hilfe von für sie vorteilige Berechnungsmethoden zu niedrig ansetzen”, so der für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissar Joaquín Almunia im Okotber 2014. “Es ist nur fair, dass Tochtergesellschaften multinationaler Unternehmen ordnungsgemäß Steuern zahlen und keine Vorzugsbehandlung erhalten, die auf versteckte Beihilfen hinauslaufen könnte.”

Amazon ist indessen nicht das einzige Unternehmen, gegen das die EU-Kommission ermittelt. Weitere Beispiele aus der IT-Branchen sind Apple oder auch Google, die über ein Geflecht an Tochtergesellschaften Gewinne in Länder verschieben, wo niedrige oder überhaupt keine Steuern gezahlt werden müssen. So landen beispielsweise Gewinne von Google auf den Bermudas, wo überhaupt keine Steuern gezahlt werden müssen. Apple hingegen verschiebt europäische Gewinne nach Irland.

Neben Apple ermittelt die Kommission seit vergangenem Jahr auch gegen Starbucks in den Niederlanden sowie gegen den Autohersteller Fiat. Der italienische Konzern unterhält ebenfalls in Luxemburg eine Finanztochter.

Grundsätzlich ist es für multinationale Konzerne nicht verboten, Gelder über Lizenzgebühren oder Kredite in Länder mit günstigeren Steuerregelungen zu verschieben. Daher ermittelt die EU auch nicht gegen Unternehmen selbst, sondern gegen die jeweiligen Regierungen, ob diese mit den Steuerpraktiken gegen das europäische Wettbewerbsrecht verstoßen.

Diese Steuer-“Tricks” werden auch Advanced Pricing Arrangements (APA) genannt. Hier verhandelt der Steuerzahler bestimmte Regelungen mit der zuständigen Steuerbehörde. Die EU muss in dieser Ermittlung nun nachweisen, dass durch diese APAs mit Amazon eine staatliche Beihilfe für ein einzelnes Unternehmen geleistet wird. Das ist jedoch nur sehr schwer nachzuweisen.